Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Gut Saxtorf"
Textliche Festsetzungen
1 Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 1 - 15 BauNVO)
1.1 Sonstiges Sondergebiet - Tourismus
(§ 11 Abs. 2 BauNVO)
(1) Das Sondergebiet 'Tourismus' dient zu dem Zweck des Tourismus wie z.B. Ferienwohnungen, Veranstaltungs- und Konferenzräume, Schank- und Speisewirtschaften, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie für Anlagen und Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung des Gebietes.
(2) Zulässig sind:
im Teilbereich 1: Ferienwohnungen und -apartments, Hotelzimmer, Verwaltungsräume,
Schank- und Speisewirtschaften mit Außensitzbereichen, Konferenz-
räume, Ausstellungsräume, Lagerräume, Spa-Bereiche mit Außenpool
im Teilbereich 2: Sport- und Freizeiteinrichtungen, Clubhaus
im Teilbereich 3: Gastronomie mit Außensitzbereichen, Veranstaltungsräume und
-flächen
im Teilbereich 4: Veranstaltungsräume- und -flächen
im Teilbereich 5: Wohnungen für Betriebspersonal, sowie Lager- und Unterstellgebäude
Stellplätze für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Verkehr sowie erforderliche Nebenanlagen in allen Teilbereichen
2 Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 16 - 21a BauNVO)
2.1 Es gelten die in der Planzeichnung festgesetzten Trauf- und Firsthöhen. Die Höhenangaben beziehen sich jeweils auf NHN (Normalhöhennull). werden im weiteren Verfahren ergänzt!