Planungs­dokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Gut Saxtorf"

Textliche Festsetzungen

TEXT (TEIL B)

1 Art der baulichen Nutzung

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 1 - 15 BauNVO)

1.1 Sonstiges Sondergebiet - Tourismus

(§ 11 Abs. 2 BauNVO)

(1) Das Sondergebiet 'Tourismus' dient zu dem Zweck des Tourismus wie z.B. Ferienwohnungen, Veranstaltungs- und Konferenzräume, Schank- und Speisewirtschaften, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie für Anlagen und Einrichtungen zur Ver- und Entsorgung des Gebietes.

(2) Zulässig sind:

im Teilbereich 1: Ferienwohnungen und -apartments, Hotelzimmer, Verwaltungsräume,

Schank- und Speisewirtschaften mit Außensitzbereichen, Konferenz-

räume, Ausstellungsräume, Lagerräume, Spa-Bereiche mit Außenpool

im Teilbereich 2: Sport- und Freizeiteinrichtungen, Clubhaus

im Teilbereich 3: Gastronomie mit Außensitzbereichen, Veranstaltungsräume und

-flächen

im Teilbereich 4: Veranstaltungsräume- und -flächen

im Teilbereich 5: Wohnungen für Betriebspersonal, sowie Lager- und Unterstellgebäude

Stellplätze für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Verkehr sowie erforderliche Nebenanlagen in allen Teilbereichen

2 Maß der baulichen Nutzung

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 16 - 21a BauNVO)

2.1 Es gelten die in der Planzeichnung festgesetzten Trauf- und Firsthöhen. Die Höhenangaben beziehen sich jeweils auf NHN (Normalhöhennull). werden im weiteren Verfahren ergänzt!