Planungsdokumente: Auslegung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Gemeinde Burg für das Gebiet „der ehemaligen Gärtnerei, zwischen Adolfstraße und Königsweg, jeweils hinter den Bebauungen“ nach § 3 Abs.2 BauGB

Begründung

3.4 Immissionen

Erhöhte Verkehrsimmissionen wirken aufgrund des ausreichenden Abstandes zu Hauptverkehrsstraßen mit dazwischenliegender Bebauung auf das Plangebiet nicht relevant ein. Die neu entstehende Straßenverkehrsfläche dient überwiegend dem Anwohnerverkehr, weshalb mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen nicht zu rechnen ist.

Bei der Erschließung des Gebietes kann es durch den damit verbundenen Baulärm temporär zu erhöhten Immissionen im Plangebiet und im Bereich der umliegenden Bebauung kommen.

3.5 Störfallbetriebe

In der näheren Umgebung zum Plangebiet sind keine Störfallbetriebe vorhanden. Das Plangebiet befindet sich insoweit nicht innerhalb eines Achtungsabstandes eines Betriebsbereiches nach der 12. BImSchV (Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).

Innerhalb allgemeiner Wohngebiete sind Störfallbetriebe nicht zulässig.

3.6 Denkmalschutz

Auswirkungen auf archäologische Denkmäler sind derzeit nicht erkennbar. Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Auf § 15 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) wird weitergehend verwiesen.