1. Anlass und Auswirkung der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 3 ist am 18.04.1997 in Kraft getreten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Windeby hat am 20.09.2021 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 beschlossen.
Die Begründungen in der Fassung vom 20.01.1997 behält vollinhaltlich Gültigkeit, soweit nachfolgend nicht hiervon abgewichen wird.
Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um auf einem Teil aus Flurstück 11/20 (Bocksteen 13) eine wohnbauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Der Bebauungsplan Nr. 3 wurde im Jahr 1997 aufgestellt. Hierbei wurde auf einem Teil aus Flurstück 11/20 im äußersten Südosten des Plangebietes eine Grünfläche "Parkanlage" neben dem Wendeplatz festgesetzt. Im Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 3 wird auf Seite 11 deutlich gemacht, dass - sollte sich ein weiteres Baugebiet in Richtung Süden anschließen, der Wendehammer in Verbindung mit der benachbarten Fläche zu einem Baugrundstück umgewandelt werden kann. Da sich aufgrund zahlreicher Einschränkungen in absehbarer Zeit kein weiteres Wohngebiet südlich entwickeln wird, muss der Wendehammer erhalten bleiben. Durch die Eigentümer des nördlich angrenzenden Flurstückes wurde jedoch die Absicht mitgeteilt, das brachliegende Grünland mit in ihr Wohngrundstück zu integrieren und hier einen kleinen "Altenteiler" in Form eines kleinen Hauses zu bauen.
Insofern soll die Grünfläche durch ein Allgemeines Wohngebiet überplant und die Baugrenze in diesen Bereich ausgeweitet sowie die GRZ leicht angehoben werden.
Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen.