Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 35B - Teil A -für den Bereich zw. Großenseer Str. und dem Ziegelbergweg sowie der Bürgerstr. und der Str. Alter Markt, Erneute Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

Textliche Festsetzungen

ARTENSCHUTZRECHTLICHE HINWEISE

Fäll- und Rodungsarbeiten sowie grundlegende Gehölzrückschnitte sind auf den Zeitraum vom 01. Oktober bis einschl. 28./29. Februar beschränkt.