Bebauungsplan Nr. 13 D für ein Gebiet nordöstlich und südöstlich der Neuhöfer Straße

Aktuelle Mitteilung

Bebauungsplan Nr. 13 D

für das Gebiet südwestlich der Neuhöfer Straße im Teilabschnitt zwischen Ahrensböker Straße und Marktstraße, sowie nordöstlich der Neuhöfer Straße im Teilabschnitt zwischen Ahrensböker Straße und der Einmündung der Carl-Harz-Straße (einschließlich des Grundstücks Auguststraße 1)

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 09.06.2021 wurde beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 13 D im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen für das Gebiet nordöstlich Matthias-Claudius-Schule, südöstlich Ahrensböker Straße (L 71), südwestlich Ahrensböker Straße 32 und Auguststraße 3, sowie nordwestlich Carl-Harz-Straße und Marktstraße. Für dieses Gebiet galt bisher lediglich die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13, mit Hilfe derer die Ansiedlung von Vergnügungsstätten durch eine textliche Festsetzung gesteuert wurde. Der neue Bebauungsplan enthält hierzu eine Ersatzregelung.

Die Stadt Reinfeld/Holstein beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 D, das Stadtbild, das von besonderer geschichtlicher, architektonischer und städtebaulicher Bedeutung ist, zu erhalten und zu stärken. In rückwärtigen Grundstücksbereichen soll eine maßvolle Nachverdichtung zugelassen werden. Bei der Änderung handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 BauGB. Von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird gem. § 13 a Abs. 2 Ziffer 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Ihre Ansprechpartner in diesem Verfahren:

Sigrid Bäumker, Tel. 04533-2001441 oder Stephan Kruse, Tel. 04533-2001440 oder Büro für Bauleitplanung in Bornhöved, Tel. 04323-804295; Email: info@bauleitplan-bornhoeved.de

Geltungsbereichsübersicht für B-Plan 13 D (5066.77 KB pdf)