Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage" der Gemeinde Güby für das Gebiet zwischen der Straße 'Hof Louisenlund' und dem Golfplatz

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 2020

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II (2020) weist das Plangebiet in Karte 2 als Gebiet mit besonderer Erholungseignung aus. Unmittelbar angrenzend befindet sich ein Landschaftsschutzgebiet gemäß § 26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 15 LNatSchG.

Die Karten 1 und 3 enthalten für das Plangebiet und die unmittelbare Umgebung keine Darstellungen.

1.4.5 Landschaftsplan

Im Landschaftsplan der Gemeinde Güby ist das Plangebiet als zukünftige Baufläche dargestellt. Zudem sind die vorhandenen Knicks gekennzeichnet.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes (bzw. angrenzend) gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Knicks sind nach § 21 LNatSchG geschützt.
  • Ca. 400 m östlich des Plangebietes befindet sich der denkmalgeschütze Hof Louisenlund, der von einem Gartendenkmal umgeben ist.
  • Südöstlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich das Landschaftsschutzgebiet 'Hüttener Vorland'.
  • Flächen des FFH-Gebietes 'Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe' (DE-1423-394) befinden sich ca. 130 m südlich und ca. 260 m nördlich des Plangebietes.