Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Winnemark für das Gebiet südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße "Rebelswisch"

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010

Die Gemeinde Winnemark liegt gem. des Landesentwicklungsplanes (LEP 2010) innerhalb des Vorbehaltsraumes für Natur und Landschaft um die Schlei sowie in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung.

Der Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (2. Entwurf 2020) enthält für das Plangebiet keine vom LEP 2010 abweichenden Darstellungen.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum III, 2002

Der Regionalplan für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel, Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) stellt das Plangebiet als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung dar. Umgeben ist Winnemark von einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft (Schlei). Der Regionalplan weist darauf hin, dass der Bereich der Schlei (NATURA 2000-Gebiete) wegen seiner hohen landschaftlichen Sensibilität, der vorhandenen und in Aussicht genommenen Schutzgebietsausweisungen nach nationalen und internationalen Kriterien der Zurückhaltung und besonderer Sorgfalt bei Maßnahmen, die das Landschaftsbild und das Erholungspotential erheblich beeinträchtigen könnten, bedarf.

Gemäß der Teilfortschreibung des Regionalplanes Sachthema Windenergie für den Planungsraum II (2020) befinden sich im Umkreis von mehr als ca. 2 km keine Vorranggebiete für Windenergieanlagen.

1.4.3 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 2020

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II (2020) weist das Plangebiet in Karte 2 als Gebiet mit besonderer Erholungseignung aus. Unmittelbar angrenzend befindet sich ein Landschaftsschutzgebiet gemäß § 26 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 15 LNatSchG.

Karte 1 und 3 enthalten für das Plangebiet und die unmittelbare Umgebung keine Darstellungen.