Planungsdokumente: Gemeinde Pahlen - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Erweiterung Solarpark)

Begründung

6.2. Ver- und Entsorgung

Wasser- Gasversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung

Ein Anschluss der Photovoltaikanlage an die öffentliche Gas-, Trinkwasserver- und Abfall- sowie Abwasserentsorgung ist nicht erforderlich. In der aufsichtslosen Anlage sind keine Sozial- und Sanitärräume notwendig.

Eine im Straßenrandbereich der L 172 verlaufende Gashochdruckleitung befindet sich in der öffentlichen Straßenverkehrsfläche und wird durch die Maßnahme nicht berührt.

Telekommunikation

Die Überwachung und Steuerung der PVA erfolgt über Mobilfunk, ein Anschluss an das erdverlegte Telekommunikationsnetz ist nicht vorgesehen.

Elektroenergieversorgung

Für die Eigenbedarfsversorgung des Baugebietes mit elektrischer Energie erfolgt die Anbindung an das öffentliche Stromnetz. Am südlichen Rand des Plangebietes verlaufen parallel ein Nieder- und ein Mittelspannungskabel der Schleswig-Holstein-Netz AG. Die vorgesehenen Maßnahmen haben keine negativen Auswirkungen auf die Leitungstrasse.

Netzeinspeisung

Die geplante Einspeisung erfolgt über den vorhandenen Einspeisepunkt des bestehenden Solarparks in Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber Schleswig-Holstein-Netz AG.

Niederschlagsentwässerung

Das auf der Fläche anfallende und von den Modulen abtropfende Niederschlagswasser kann im anstehenden durchlässigen Boden unmittelbar versickern bzw. bzw. wird sich in den wechselfeuchten Senken sammeln. Durch die Aufstellungsart der Solarmodule erfolgt Bodenversiegelung nur durch die Modultischpfosten sowie im Bereich der Trafostationen und der teilbefestigten Wegeflächen.

7. Kosten

Der Gemeinde Pahlen entstehen durch die Umsetzung der Planung keine Kosten. Die Fläche verbleibt im Eigentum des derzeitigen Eigentümers, der die Fläche für die Laufzeit der Anlage verpachtet. Bau-, Erschließungs-, Betriebs- und spätere Rückbaukosten werden durch den Vorhabensträger getragen, ebenso wie die Kosten für erforderliche Ausgleichsmaßnahmen.

8. Flächen

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 8,65 ha. Davon sind 4,48 ha als Sondergebiet und 4,17 ha als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.