Planungsdokumente: B-Plan Nr. 7 "Freizeitanlage am Danewerkmuseum" der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I

Im Landschaftsrahmenplan (2020) für den (neuen) Planungsraum I ist im Bereich des Plangebietes in der Karte 1 das Danewerk als Naturschutzgebiet dargestellt. Nach Süden schließt eine schmale Verbundachse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems an.

Gemäß Karte 2 befindet sich das Plangebiet in einem Landschaftsschutzgebiet ('Haithabu-Danewerk'), in einem Gebiet mit besonderer Erholungsfunktion und in einer historischen Kulturlandschaft (hier: Knicklandschaft).

Karte 3 enthält für das Plangebiet keine besonderen Darstellungen.

1.4.5 Landschaftsplanung

Der Landschaftsplan der Gemeinde Dannewerk stellt die damals vorhandene Nutzung als Sportanlage sowie die angrenzenden Grünstrukturen dar. Der Hauptwall ist als Naturschutz- und Denkmalschutzgebiet gekennzeichnet. Zudem sind die Flächen als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Insofern ergeben sich keine vom Landschaftsplan abweichenden Planungsziele der Gemeinde.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes und der unmittelbaren Umgebung gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Im Umfeld der überplanten Fläche befindet sich ein archäologisches Denkmal gem. § 2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz das gem. § 8 DSchG in die Denkmalliste und in die Liste der Welterbestätten eingetragen ist. Es handelt sich hierbei um den Hauptwall der Welterbestätte Haithabu und Danewerk (Schutzzone gem. § 10 DSchG, aKD-ALSH-3762). Der nördliche Plangebereich befindet sich in der Kernzone der Welterbestätte.
  • Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 'Haithabu-Danewerk'.
  • Knicks sind nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 LNatSchG geschützte Biotope.