Planungsdokumente: B-Plan Nr. 7 "Freizeitanlage am Danewerkmuseum" der Gemeinde Dannewerk für das Gebiet südlich der Hauptstraße und östlich des Ochsenwegs

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Bestand

Die Flächen des Plangebietes werden überwiegend als Freizeit- bzw. Sportanlage genutzt. Insofern handelt es sich regelmäßig gemähte Rasenflächen. Im Osten ist als Abgrenzung zur landwirtschaftlichen Nutzung ein Knick vorhanden. Im Westen grenzt der temporäre Ersatzstandort des Danevirke Museums an.

Das Gelände verläuft sehr eben mit Höhen um 25 m üNHN.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dannewerk hat am 05.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 beschlossen.

Da die Mindestfestsetzung für einen qualifizierten Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB aus Sicht der Gemeinde in diesem Fall nicht erforderlich sind, wird dieser Bebauungsplan als sog. einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Insofern richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen nach § 34 oder § 35 BauGB.

1.4 Rechtliche Bindungen