Planungsdokumente: Gemeinde Steenfeld VEP B-Plan Nr. 1 "Sondergebiet Biogasanlage Thies"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1.1.2 Art des Vorhabens und Festsetzungen

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung der Biogasanlage geschaffen werden. Die bestehende Biogasanlage soll um eine Trocknungsanlage erweitert werden, um die durch die Biogasanlage erzeugte Abwärme besser auszunutzen.

Aufgrund der vorhandenen und geplanten Anlagen wird ein sonstiges Sondergebiet „Bioenergie“ festgesetzt. Dieses Sondergebiet dient einerseits dem Betrieb mit Anlagen und Einrichtungen zur energetischen Nutzung von Biomasse und andererseits dem Betrieb mit Anlagen zur Aufbereitung von Biogas und Anlagen zur Verwertung und Weiterleitung von Wärme, die durch den Betrieb der Biogasanlage anfällt, sowie den untergeordneten Nebenanlagen, die diesem Betrieb dienen. Die vorhandene Siloplatte und die Lagerhalle dienen zur Lagerung der in der Anlage zu verwertenden Biomasse.

In dem Sondergebiet „Bioenergie“ sind folgende Nutzungen bzw. bauliche Anlagen zulässig:

  • Anlagen für Trocknung von Biomasse;
  • Blockheizkraftwerke;
  • Büroräume;
  • Erdbecken für Oberflächenentwässerung;
  • Fermenter;
  • Feuerlöschteiche;
  • Gärreststofflager;
  • Havariefläche;
  • Maschinen- und Lagerhallen mit Containerholztrocknung;
  • Trafoanlagen;
  • Waagen.

Diese Arten der baulichen Nutzung entsprechen dem Bestand an vorhandenen sowie den geplanten Anlagen im Gebiet. Die Genehmigungen dieser Anlagen stehen unter dem Vorbehalt, dass die immissionsschutzrechtlichen und sonstigen fachplanerischen Anforderungen erfüllt werden.

Übersicht über die im Vorhaben zu berücksichtigenden Anlagen und Eingriffe:

Die Erweiterung der Biogasanlage gemäß vorliegendem Bebauungsplan, die als Vorhaben in der Umweltprüfung und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung berücksichtigt wird, umfasst den Bau von

  • einem Gärrestlager,
  • einem Tank für Leckagen,
  • zwei Containern für Holztrocknung,
  • einer Trocknungshalle,
  • einem Biofilter,
  • einem BHKW,
  • einer ergänzenden Zuwegung.

Zu diesem Vorhaben der Erweiterung der Biogasanlage wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt („4. Ergänzung des LBP vom Dezember 2016“, kurz: LBP Dez. 2016), der die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung mit Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung enthält. Die Angaben des LBP Dez. 2016 werden für die Darstellung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im Umweltbericht (vgl. Kap. 4.4.2 des Umweltberichtes) herangezogen.

Als Bestand bisher vorhandene Teile der Biogasanlage gelten folgende Anlagenteile. Für diese liegen nach Angaben der unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Rendsburg-Eckernförde Genehmigungen im Rahmen von Bau- bzw. BImSchG-Anträgen mit entsprechenden Auflagen zur Eingriffsregelung auf Grundlage von Landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP) vor („Zusammenstellung der Genehmigungen zum Bauvorhaben Biogasanlage, Hr. Bernd Thies, Steenfeld“, 3.12.2018, UNB). Diese werden daher im Bebauungsplan nicht als Eingriffe berücksichtigt.

Genehmigung vom 15.03.2016 für:

  • Fermenter
  • Gärreststofflager
  • Dosieranlage
  • BHKW-Container
  • Gasreinigung/ Kühlung

Genehmigungen im Zeitraum 2.10.2002 bis 27.03.2013 für

  • Trafo
  • Entnahmeplatz
  • Fahrsiloanlage
  • Sickersammelgrube
  • Regenwasserschacht
  • Feuerlöschteich

Die bestehenden und die geplanten baulichen Anlagen sind in der Planzeichnung des Bebauungsplanes mit unterschiedlicher farblicher Darstellung gekennzeichnet.

In der Planzeichnung sind folgende weitere Festsetzungen zum Vorhaben enthalten.

Die Fläche der ehemaligen Sandentnahmestelle dient jetzt als sogenannte Havariefläche (siehe dazu auch Kap. 4.2.3 und 4.2.4 zu den Schutzgütern Boden und Wasser).

Als Grundflächenzahl (GRZ) wird orientiert am konkreten Flächenbedarf für die geplanten Anlagen im Gebiet eine GRZ von 0,4 festgesetzt.

Bezogen auf die vorhandene Maschinen- und Lagerhalle und das geplante Gärreststofflager als höchste Anlagen im Sondergebiet wird eine Gebäudehöhe von maximal 16 m festgesetzt.

Die Festsetzungen zu Schutz, Erhaltung und Pflege der Knicks und zu weiteren grünordnerischen Maßnahmen werden im Kapitel 4.4 „Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich“ beschrieben.

4.1.1.3 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden

Die Größe des Bebauungsplangebietes beträgt rund 4,47 ha.

Das Sondergebiet umfasst darin 3,8 ha Fläche, die Knickfläche 0,17 ha Fläche und die Verkehrsflächen 0,45 ha.

4.1.2 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen