Planungsdokumente: B-Plan Nr. 91 "Eckernförder Straße, gegenüber der Jugendherberge"; hier: erneute Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB und erneute öffentliche Auslegung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (sog. Scoping gem. § 4 BauGB) im April 2020 wurden diese nicht nur über die Ziele des Vorhabens informiert, sondern aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung zu äußern. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgte nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH-Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen beschrieben und die Beeinträchtigungen auf die einzelnen Schutzgüter auf ihre Erheblichkeit geprüft.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Geltungsbereiches

Das Plangebiet liegt südöstlich des Stadtzentrums Kappelns östlich der Schlei zwischen der Bundesstraße 203 und der Eckernförder Straße im Kreis Schleswig-Flensburg. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 19/59 und 19/62 sowie Teilflächen der Flurstücke 19/57 und 92 der Flur 4, Gemarkung Loitmark. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:

- im Südwesten durch die Eckernförder Straße,

- im Nordwesten durch Wohnbaugrundstücke,

- im Nordosten durch die Bundesstraße 203 und

- im Südosten durch eine Verbindungsstraße von der B 203 zur Eckernförder Straße sowie angrenzend gewerblich genutzte Flächen (Tankstelle, Schnellrestaurant).

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 1,39 ha.

1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes

Die Stadt Kappeln möchte mit dem Bebauungsplan Nr. 91 einen östlich der Schlei gelegenen Bereich baulich entwickeln. Vorgesehen ist die Ausweisung von Wohnbauflächen im nordöstlichen Plangebiet. Im südöstlichen Plangebiet soll ein Wohnmobilstellplatz entstehen. Im Rahmen der parallel aufgestellten 52. Änderung des Flächennutzungsplanes sind im Plangebiet ein Allgemeines Wohngebiet sowie das Sondergebiet ‚Wohnmobilstellplatz‘ dargestellt worden.

In der Stadt Kappeln besteht weiterhin Bedarf an Wohnraum. Die verfügbaren Wohnbauflächen sind nahezu vollständig bebaut. Um kontinuierlich die Nachfrage bedienen zu können, möchte die Stadt weitere Wohnbauflächen entwickeln und so eine ausgeglichene Angebots- und Nachfragesituation erreichen. Kappeln hat sich in den vergangenen Jahren als attraktiver Wohnstandort einen guten Namen gemacht. Die stetige Nachfrage nach Baugrundstücken ist ein klarer Beleg hierfür. Vor allem im Bereich der Mietwohnungen besteht ein dringender Bedarf, der aktuell nicht gedeckt werden kann.

Die Lage des Plangebietes an der Eckernförder Straße bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen an bestehende Bebauungen anzubinden und so eine sinnvolle Erweiterung des vorhandenen Siedlungsbereiches zu schaffen. Das Stadtzentrum ist nur 800 m entfernt und die Nahversorgung ist durch die Einkaufsmöglichkeiten an der Ostseestraße in unmittelbarer Nähe gesichert. Durch die angrenzenden überörtlichen Straßen ist die verkehrliche Anbindung des Plangebietes sehr gut. Außerdem liegen die überplanten Flächen in räumlicher Nähe zum Ostseeressort „Port Olpenitz“, in dem zahlreiche neue Arbeitsplätze entstanden sind und in naher Zukunft entstehen werden; die hierfür benötigten Wohnungen (überwiegend kleinteiliger Wohnraum) könnten so teilweise im Plangebiet zur Verfügung gestellt werden.

Aus diesen Gründen hat sich die Stadt entschieden, zur Deckung des Bedarfes an Wohnbauflächen, solche Flächen am südöstlichen Stadtrand von Kappeln auszuweisen. Im Plangebiet sind derzeit ca. 6 Gebäude mit ca. 60 Wohnungen (überwiegend als Mietwohnungen) geplant. Hierbei sollen in mind. 20% der geplanten Wohnungen sozialer (mietpreisgedeckelter) Wohnungsbau entstehen.

Im südöstlichen Bereich des Plangebietes ist die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes mit ca. 45 Stellplätzen vorgesehen, der auch über die nötige Infrastruktur verfügen soll. Mit diesem Wohnmobilstellplatz möchte die Stadt Kappeln ihr touristisches Angebot weiter ergänzen und attraktiver gestalten. Die verkehrsgünstige Lage und die Nähe zum Stadtzentrum, zur Schlei und zur Ostsee machen die Lage des Stellplatzes aus Sicht der Stadt sehr attraktiv. Derzeit stehen viele Wohnmobile eher ungeordnet im Bereich der südlich angrenzenden, gewerblich genutzten Flächen.

Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt im Südwesten über die Eckernförder Straße.

Insgesamt werden im Planbereich folgende Flächen festgesetzt:

Allgemeines Wohngebiet ca. 6.345 m²

Sondergebiet Wohnmobil ca. 5.390 m²

Verkehrsflächen ca. 2.065 m²

davon öffentliche Straßenverkehrsflächen ca. 1.715 m²

davon Privatstraße ca. 350 m²

Ver- und Entsorgungsflächen ca. 50 m²

davon Elektrizität ca. 20 m²

davon Müllsammelstelle ca. 30 m²