Planungsdokumente: B-Plan Nr. 91 "Eckernförder Straße, gegenüber der Jugendherberge"; hier: erneute Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB und erneute öffentliche Auslegung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.3 Schutzverordnungen

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete (EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“ bzw. FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“) befinden sich entlang der Schlei(ufer) in einer Entfernung von ca. 150 m westlich des Plangebiets. Zwischen den Natura 2000-Gebieten und dem Planbereich befindet sich die Eckernförder Straße sowie eine Jugendherberge mit ihren Außenanlagen. Bezüglich der Natura 2000-Gebiete wird im Anhang eine Natura 2000-Vorprüfung beigefügt.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Naturparks Schlei. Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen für die Fläche nicht vor. Westlich der Eckernförder Straße befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Kopperby/Olpenitz“, der Planbereich befindet sich jedoch außerhalb.

Geschütze Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG liegen nicht vor. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2019) enthält für den Planbereich und die angrenzenden Flächen keine Darstellung.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose

Die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt nach einzelnen Schutzgütern (gem. Umweltverträglichkeitsgesetz). Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt nach der Bestandsaufnahme durch den Verfasser im Dezember 2019 und Juni 2020 sowie auf Grundlage folgender Gutachten:

  • Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 91 der Stadt Kappeln vom Ingenieurbüro Akustik Busch aus Kronshagen vom 23.11.2020.
  • Hydraulische Voruntersuchungen im Rahmen des B-Plan-Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 91 der Stadt Kappeln der Haase+Reimer Ingenieure GbR aus Busdorf vom 14.12.2020.

Es werden dabei drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. An die Beurteilung schließt sich eine Einschätzung über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung des Vorhabens an.