Planungsdokumente: B-Plan Nr. 91 "Eckernförder Straße, gegenüber der Jugendherberge"; hier: erneute Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB und erneute öffentliche Auslegung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2 Planungsalternativen

Die im Bebauungsplan dargestellte Umsetzung berücksichtigt die vorhandenen Bäume innerhalb und außerhalb des Planbereichs. Ein Erhalt der Ruderalflächen als Lebensraum verschiedener Tierarten ist bei einer flächensparenden Planung nicht umzusetzen. Zudem sind bei einem Heranrücken der Wohnbebauung bzw. der Schaffung von Wohnmobilstellplätzen Beeinträchtigungen der ruderalen Brombeerflur in Form von Zurückschnitten und „Gestrüppbeseitigungen“ nicht auszuschließen.

Die außerhalb gelegenen Bäume, die in den Planbereich hineinragen, werden weitgehend mit den Baugrenzen berücksichtigt. Aufgrund der relativ dicht beieinander stockenden Straßenbäume entlang der Eckernförder Straße ist die Rodung eines Baumes für die Schaffung einer ausreichend breiten Zufahrtsstraße auch bei einer alternativen Planung nicht zu vermeiden. Durch die Erschließung des Wohngebietes und des Wohnmobilstellplatzes über eine gemeinsame Zufahrtsstraße werden die Schaffung einer zusätzlichen Zufahrt sowie der damit voraussichtlich verbundene Verlust eines weiteren Straßenbaumes vermieden.

Die vorgesehenen ebenerdigen Stellplätze und Zufahrten werden sowohl im Wohngebiet als auch im Sondergebiet wassergebunden befestigt. Ebenso wird die wenig befahrene private Müll- und Feuerwehrumfahrt im nordöstlichen Plangebiet wasserdurchlässig angelegt.

5 Zusätzliche Angaben

5.1 Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Schwierigkeiten

Methodische Grundlage für den Umweltbericht ist die Auswertung der vorhandenen Unterlagen sowie die planerische Einschätzung auf Basis dieser Unterlagen und mehrerer Ortsbegehungen mit Biotoptypenkartierung. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse des Lärmgutachtens sowie der Bewertung nach A-RW-1 ausgewertet und in der Planung berücksichtigt.

Das Prüfverfahren ist nicht technischer - sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Geländeaufnahmen und Kartierungen wurden gemäß den Hinweisen des gemeinsamen Runderlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Innenministeriums vom 09.12.2013 vorgenommen.

Die Informationen des LLUR aus der LANIS Datenbank wurden für die Erarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange ausgewertet.

Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt.