Planungsdokumente: B-Plan Nr. 91 "Eckernförder Straße, gegenüber der Jugendherberge"; hier: erneute Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB und erneute öffentliche Auslegung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den neuen Planungsraum I, 2020

In den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den neuen Planungsraum I (2020) sind in den Karten 1 und 3 für das Plangebiet keine Darstellungen vorhanden.

In Karte 2 findet sich die Darstellung als Gebiet mit besonderer Erholungseignung.

1.4.5 Landschaftsplan

Der Landschaftsplan der Stadt Kappeln stellt die betroffenen Flächen als Entwicklungsflächen der weiteren baulichen Entwicklung dar.

Außerhalb des Planbereichs vorhandene geschützte Biotope sind ebenfalls enthalten.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Das Plangebiet liegt innerhalb des großflächigen Naturparks Schlei (§ 27 BNatSchG).
  • Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
  • Die nächstgelegenen Natura 2000 Gebiete sind das ca. 150 m westlich gelegene FFH-Gebiet DE 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe“ sowie das EU Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“.