Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 93 "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Erneute Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB

Textliche Festsetzungen

1.2 Sportboothafen (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauNVO)

Die Wasserfläche 'Sportboothafen' dient der Unterbringung eines Sportboothafens.

Zulässig sind:

- Stege, Bootsliegeplätze

2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 16 - 21a BauNVO)

2.1 Höhe der baulichen Anlagen (§ 18 BauNVO i.V.m. § 9 Abs. 2 BauGB)

Die Firsthöhe der baulichen Anlagen im Sondergebiet 'Hafenbistro' darf eine Höhe von max. 5,0 m über der Erdgeschossfertigfußbodenhöhe nicht überschreiten.