Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 93 "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Erneute Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden Großwetterlagen wie Westwindströmungen, subtropischen Hochdruckgebieten (Azoren) und polaren Tiefdruckgebieten bestimmt. Aber auch die geographische Lage zwischen Nord- und Ostsee prägt das milde, gemäßigte und feuchte Klima mit milden Wintern und kühlen Sommern.

Ausgeglichene Temperaturen im Jahresgang mit geringen jahreszeitlichen Schwankungen in den mittleren Monatstemperaturen, Wolken- und Niederschlagsreichtum mit einer hohen Zahl von Regentagen sowie eine durch Hochnebel und Wolken bedingte, kurze Sonnenscheindauer sind Merkmale dieses ozeanisch geprägten Klimas. Die Stadt Kappeln liegt in der kontinentalen geographischen Region.

Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei ca. 8,1 °C. Die mittlere Höhe des Jahresniederschlages beträgt im Raum Kappeln ca. 750 mm und liegt damit im Landesmittel (DWD o.J.). Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Ex-treme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Schleswig-Flensburg aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung blieben die Plattformen im Bereich des Sportboothafens bestehen. Auf der kleineren Plattform könnte entsprechend einer gültigen Baugenehmigung das Hafenmeisterbüro entstehen. Die größere Plattform würde voraussichtlich als zusätzliche Anlegemöglichkeit genutzt werden. Geringfügige Veränderungen der Luftqualität und des Kleinklimas können durch die Nutzung des Hafenmeisterbüros verursacht werden.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen im Wesentlichen die Bebauung einer pfahlgegründeten Plattform mit einem Bistro. Zusätzlich wird ein Hafenmeisterbüro gebaut. Durch die neu entstehenden Gebäude werden sich bei Umsetzung erwartungsgemäß die Emissionen durch Heizungsanlagen im Plangebiet geringfügig erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahme und der im Nahbereich der Ostsee häufig vorkommenden Winde jedoch nicht zu rechnen.

Eine Vorbelastung des Lokalklimas besteht hinsichtlich der umliegenden Bebauung und Verkehrswege im Bereich der Stadt Kappeln. Diese Vorbelastung relativiert sich allerdings durch die regelmäßigen Windbewegungen und dem damit verbundenen Luftaustausch. Die Auswirkungen durch die Neuplanungen werden daher als wenig erheblich für das Schutzgut Klima/Luft eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen im Bereich der Schlei haben die Planungen eine geringe Erheblichkeit auf das Schutzgut Klima/Luft. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das Landschaftsbild der Stadt Kappeln ist durch die Lage an der Schlei und die städtische Bebauung geprägt. Die Schlei ist ein Meeresarm der Ostsee, der jedoch insbesondere bei Kappeln schmal ausgeprägt ist und einen Fließgewässercharakter aufweist. Im Bereich der Stadt Kappeln steigt das Gelände vom Schleiufer aus deutlich an. Die Hanglagen sind insbesondere am westlichen Schleiufer, wo das Stadtzentrum entstanden ist, dicht besiedelt. Hier befinden sich auch gewerbliche Hafenanlagen, die überwiegend durch Sport- und Fischerboote sowie Ausflugsschiffe genutzt werden. Prägend für das Landschafts- und Stadtbild ist zudem die Klappbrücke, die das westliche und das östliche Schleiufer miteinander verbindet. Das östliche Schleiufer ist ebenfalls baulich genutzt, wobei eine wohnbauliche Nutzung überwiegt.

Der Planbereich selbst befindet sich am südlichen Rand der Stadt Kappeln. Seeseitig sind im Durchschnitt ca. 75 m lange Steganlagen entstanden, die durch Sportboote aber auch als Museumshafen genutzt werden. Landseitig befinden sich größere Werftgebäude und Bootshallen. Der Bereich Kappelns ist insgesamt gewerblich geprägt. Eine Auflockerung dieser gewerblichen Bebauung wird durch eine schmale Parkanlage am Ufer der Schlei aufgelockert.

Am gegenüberliegenden Ufer der Schlei erstreckt sich das Landschaftsschutzgebiet „Kopperby/Olpenitz“ (Verordnung 29.06.1999).

Der Planbereich dient aufgrund seiner Nutzung als öffentlicher Sportboothafen der Erholungsnutzung für Bootsbesitzer nicht nur aus der Region um Kappeln auf. Insbesondere in den Sommermonaten wird der Hafen auch temporär durch Gastlieger genutzt, die die Schlei entlang segeln oder die Stadt Kappeln besuchen wollen.

Unmittelbar westlich des Plangebietes verläuft am Ufer ein Wanderweg, der die Stadt Kappeln mit dem südlich gelegenen Arnis verbindet. Der Weg ist ebenfalls in der touristischen Hochsaison stark frequentiert. Bislang ermöglichen Parkbänke ein Verweilen mit Blick auf die Schlei und das weniger bebaute östliche Schleiufer.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Auch bei Nichtdurchführung des Vorhabens würde das Landschaftsbild am westlichen Schleiufer geringfügig durch den genehmigten Bau des Hafenmeisterbüros verändert werden. Eine zusätzliche Veränderung durch den Bistrobau bliebe aus. Eine touristische Aufwertung des Sportboothafens sowie des außerhalb gelegenen Wanderweges bliebe aus.

Auswirkungen der Planung

Die geplante Baumaßnahme wird eine Veränderung des Landschaftsbildes im Bereich der Schlei im Süden der Stadt Kappeln nach sich ziehen. Zur Einschätzung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes sind neben dem Eigenwert bzw. der Schutzwürdigkeit auch die visuelle Verletzlichkeit und der Eigenartsverlust der Landschaft durch Eingriffe, die mit einer geplanten Bebauung verbunden sein könnten, zu berücksichtigen.

Im Plangebiet werden bauliche Anlagen mit einer Höhe von maximal 5,0 m auf pfahlgegründeten Plattformen im Bereich eines Sportboothafens entstehen, die das Landschaftsbild am westlichen Schleiufer dauerhaft verändern werden. Die Plattformen befinden sich nahe des Ufers und somit optisch innerhalb der Hafenanlagen. Gegenüber den bisher vorhandenen, nahe der Wasseroberfläche gelegenen Steganlagen, werden das Bistro und das Hafenmeisterbüro eine gewisse Fernwirkung aufweisen. Diese ist jedoch im Zusammenhang mit den landseitig gelegenen Werftgebäuden und Bootshallen zu betrachten. Die vorhandenen gewerblichen Gebäude weisen aufgrund ihrer Größe und Bauweise bereits eine gewisse Dominanz auf, sodass die neuen Gebäude vom östlichen Schleiufer und von der Wasserseite aus nur sehr untergeordnet auffallen werden. eine weitere Vorbelastung besteht durch den vorhandenen Sportboothafen.

Als Minderungsmaßnahme wird zum Schutz des Landschaftsbildes im Bebauungsplan festgesetzt, dass Fensterflächen nur mit reflexarmen, entspiegelten Gläsern hergestellt werden dürfen. Zusätzlich werden zulässige Werbeanlagen stark eingeschränkt, um eine angemessene und unaufdringliche Atmosphäre sicher zu stellen. Weitere Festsetzungen werden hinsichtlich der Dachneigung, der Dacheindeckung und der Fassadengestaltung getroffen, um eine übermäßige Fernwirkung der Gebäude durch die architektonische Gestaltung zu vermeiden.

Insbesondere in den Sommermonaten dominieren mehrere Meter hohe Masten der festgemachten Segelboote und Motorboote mit teilweise hohen Aufbauten das maritim geprägte Ortsbild. Dieser maritime Charakter wird in der vorgesehenen Bauweise aufgegriffen. Zudem sollen an der Plattform, auf der das Bistro vorgesehen ist, weitere Anlegemöglichkeiten geschaffen werden, sodass die baulichen Anlagen zumindest temporär zu drei Seiten in den Hafenbetrieb eingebunden sind.

Für die Erholungsnutzung ist die Planung positiv zu bewerten. Durch das Bistro werden der etwas abseits des Stadtzentrums gelegene Sportboothafen sowie die umliegenden Steganlagen insgesamt aufgewertet, da in geringer Entfernung und wasserseitig erreichbar eine geeignete Versorgungseinrichtung bzw. ein attraktives Ausflugsziel geschaffen wird. Auch für den außerhalb des Plangebietes verlaufenden Wanderweg zwischen Kappeln und Arnis ergeben sich positive Effekte, das entlang des Weges bislang keine Möglichkeiten zur Einkehr gegeben sind.

Die Auswirkungen des geplanten Vorhabens weisen eine hohe Erheblichkeit auf das Schutzgut Landschaft auf. Die zu erwartenden Auswirkungen werden durch die baugestalterischen Festsetzungen und die umliegenden Strukturen gemindert.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Kulturdenkmale sind im Planbereich und angrenzend dazu entsprechend der Stellungnahme des ALSH vom 31.05.2017 nicht bekannt. Der überplante Schleibereich befindet sich jedoch in einem archäologischen Interessengebiet, sodass mit archäologischer Substanz am Gewässergrund gerechnet werden kann.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Bei der Umsetzung der Planinhalte wird der § 15 des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigt. Die Plattformen, auf denen die baulichen Anlagen entstehen werden, sind bereits vorhanden. Hinweise auf archäologische Denkmale wurden im Zusammenhang mit dem Plattformbau nicht gefunden. Eingriffe in den Boden erfolgen mit der Planung nicht. Auswirkungen auf Kulturgüter daher nicht zu erwarten.

Die Umsetzung des Bebauungsplanes weist eine geringe Erheblichkeit für das Schutzgut auf. Kultur- und Sachgüter sind im Umfeld des Geltungsbereiches nicht bekannt.