Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 93 "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Erneute Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 93 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Bistros auf einem z.T. vorhandenen Steg schaffen werden. Hierbei sind die kompletten Steganlagen sowie die Plattform auf dem Steg und auch das Gebäude für den Hafenmeister bereits genehmigt, sodass das Bauleitplanverfahren lediglich für die Zulässigkeit der hochbaulichen Anlagen für das Bistro aufgestellt werden muss. Die genehmigten Anlagen (insbesondere die Plattform) werden als Grundlage mit in den Bebauungsplan aufgenommen und über diesen planungsrechtlich gesichert.

Der Yachthafen befindet sich 500 m südlich der Kappelner Schleibrücke am Westufer der Schlei. Er ist zentral gelegen im Gewerbegebiet im innerstädtischen Bereich von Kappeln. Unmittelbar südlich des Museumshafens Kappeln befinden sich die drei Bootsstege der Bootswerft Fin Marine Service. Die Steganlage liegt direkt an der grünen Flaniermeile von Kappeln nur wenige Gehminuten vom Zentrum entfernt. Die Bootswerft bietet Liegeplätze für Gast- und Dauerlieger, Winterlagerung in der Halle und auf dem Freigelände. Der Yachthafen bietet derzeit knapp 80 Liegeplätze an drei Brückenanlagen.

Der Yachthafen FinMarineService Kappeln als zentraler Standort im Südhafen möchte Wassersportler aller Art sowie Radfahrer und Besucher in einem modernen Bistro willkommen heißen und zum Verweilen einladen.

Geplant ist die Anlage einer Plattform auf dem Wasser, die überwiegend als Terrasse für das zentral auf der gerundet ausgebildeten Plattform geplante Bistrogebäude dienen soll. Eine weitere, kleinere Plattform schließt unmittelbar an und soll ein kleineres Gebäude für den Hafenmeister bereitstellen, sodass dieser schneller für die Besucher des Hafens erreichbar sein wird.

Die Plattform selbst wird auf Pfählen gegründet und ist über vorhandene Stege an den Uferbereich angebunden. Sie bietet zur Wasserseite hin die Möglichkeit, dass kleinere Boote und Wassersportler direkt daran anlegen können.

Das Bistro soll ganzjährig geöffnet sein. Im Gebäude haben ca. 30 Gäste Platz. Die Terrasse kann je nach Wetter und Jahreszeit von jedem Gast genutzt werden. Die Stufen laden zum Sitzen, Beobachten und einfach nur zum Genießen ein.

Die Gebäudehöhe für das Bistro ist zwischen 3,5 und 4,5 m geplant, wodurch sich das Vorhaben neben seiner Kubatur, Transparenz und Schlichtheit in die Umgebung einfügt.

Die Baumaßnahmen sind im Inneren des Yachthafens geplant, sodass keine zusätzlichen Flächen überplant werden. Nördlich und südlich grenzen bestehende Steganlagen an, die Ausdehnung in die Schlei wird nicht weiter als die bestehenden Stege in der unmittelbaren Umgebung erfolgen. So ist eine optimale Einbindung in die Hafenanlage gewährleistet.

Der Rad-, und Wanderweg von Kappeln, entlang des Südhafens in Richtung Arnis wird derzeit ausgebaut. Gastronomie gibt es jedoch an der Strecke zu wenig. Hier möchte die Stadt durch das Bistro im Yachthafen, über der Schlei, geschützt in einem kleinen Gebäude oder auf einer Terrasse auf ein Ausflugsziel besonderer Art verweisen.

Die Planung richtet sich in erster Linie an Wassersportler und Bootsbesitzer, die in Kappeln eine kleine Rast einlegen, kurz verweilen und sich stärken möchten. Hierdurch wird das touristische Angebot im Kappelner Hafenbereich um ein weiteres Ausflugsziel ergänzt und zukunftsfähig erweitert.

Die Planung entspricht aus Sicht der Stadt Kappeln den unter Punkt 4.7 der in der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (2021) dargelegten Grundsätzen, wonach das private touristische Angebot (Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen), die kommunale touristische Infrastruktur sowie die Ortsbilder der Tourismusorte im Land qualitativ, zielgruppen- und themengerecht weiterentwickelt und wo notwendig verbessert werden sollen.

Die Planung entspricht aus Sicht der Stadt weiterhin den unter Punkt 4.7.1 dargelegten Grundsätzen, wonach hochwertige Standorte, insbesondere in direkter Strand-, Wasser- oder Promenadenlage, für die die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich wird, zur Stärkung des örtlichen und regionalen Tourismus hochwertigen Tourismuseinrichtungen und -angeboten vorbehalten bleiben sollen und wonach in den Räumen, die auch Teile des Küstenmeers oder der Binnengewässer einschließen, die Attraktivität und die Erlebbarkeit dieser Räume für Wassersportler und andere Nutzerinnen- und Nutzergruppen unter Beachtung der jeweiligen Ziele und Grundsätze des Gewässer- und Naturschutzes erhalten und verbessert werden sollen.

3 Planinhalt und Festsetzungen

3.1 Art der baulichen Nutzung

Das Plangebiet wird als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung 'Hafenbistro' festgesetzt. Das Sondergebiet teilt sich in zwei Teilbereiche, die durch die unterschiedliche Ausrundung der Plattform räumlich voneinander getrennt sind. Innerhalb der Teilbereiche sind die entsprechenden zulässigen Nutzungen definiert; wobei der größere Teil der Nutzung durch das Bistro (Gastronomie) und der kleinere Teil im Nordosten dem Hafenmeisterbüro dient.

Die wasserseitig genutzten Flächen im Planbereich werden als Wasserflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB mit der Zweckbestimmung 'Sportboote' mit den entsprechenden zulässigen Nutzungen festgesetzt.