Planungsdokumente: Gemeinde Stolpe - 1. Änderung und Ergänzung Bebauungsplan Nr. 14 "Erweiterung Gewerbegebiet"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.13.1 Vermeidung und Minimierung von Eingriffsaspekten

Vermeidung und Minimierung erfolgen generell durch Begrenzung der erforderlichen Flächenversiegelung über entsprechende Festsetzungen im B-Plan, über Erhalt des wesentlichen, das Plangebiet umfassenden Gehölzanteils mit den gesetzlich (§ 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 LNatSchG) geschützten Knicks, sowie einer südlich am Gebiet im Knick stehenden Alteiche. Weitere Vermeidungsaspekte ergeben sich aus festgesetzten Mindest- und Maximalhöhen der Gebäude sowie Mindestabständen zu Knicks, Wald (Waldabstand für Gebäude) und angrenzenden Verkehrstrassen (Anbauverbotszonen zur Autobahn und Kreisstraße). Generell ist die Lage nahe zur Zufahrt an der A 21 als Minimierung weiterreichender Verkehrsstörungen anzuführen. Zudem bietet die Ergänzung des bestehenden Gewerbegebietes in südlicher Richtung eine Mitnutzung vorhandener Verkehrsanbindung.

5.13.2 Ermittlung des Eingriffs und des Ausgleichsbedarfs

In der Bilanzierung Eingriff - Ausgleich wird die zukünftige Flächenbeanspruchung hinsichtlich des Schutzgutes Boden ermittelt. Weiterhin werden hierin die über Abstände zu möglicherweise betroffenen Einzelbäume und angrenzende Gehölze und anderweitige naturschutzrechtliche Beeinträchtigungen (u.a. artenschutzrechtliche Belange) einbezogen, um den Ausgleichsumfang zu bestimmen.

5.13.2.1 Schutzgut Boden und Relief

In der Berechnung zur Bilanzierung Eingriff-Ausgleich (E + A) wird hinsichtlich des Schutzgutes Boden die maximale zukünftige Flächenbeanspruchung angerechnet. Ermittlung des Flächenbedarfs hinsichtlich Ausgleichsumfang für Gebäude gemäß Anlage zum Runderlass - Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht, 01.01.2014.

Die gewerbliche Nutzung untergliedert sich aufgrund unterschiedlicher schalltechnischer Anforderungen in 4 Teilflächen:

Gewerbefläche (GE) 1 im Südwesten und Westen an der K 43;

Gewerbefläche (GE) 2 nördlich innerhalb der Planstraße;

Gewerbefläche (GE) 3 ehemalige Teilfläche mit verfülltem RRB nördlich der Straße An der Straßenmeisterei;

Gewerbefläche (GE) 4 Fläche am Ostrand zur A 21 bzw. der Auffahrt hierzu.

Für alle 4 Teilflächen über zusammen 44.670 m2 (GE 1 - 4) besteht eine GRZ über 0,8 sowie eine Maximalhöhe der Gebäude (Ausnahme ein gemeinsamer Werbephylon) über 12 m. Für Hochbauten sind hierbei unter Beachtung der Abstandsvorgaben entsprechend zugeschnittene Baufelder definiert. In den die Baufelder umgebenden Gewerbeflächen sind anderweitige gewerbliche Nutzbarkeiten zulässig, nicht jedoch in den Knickrandstreifen. Weiterhin sind an den im Bebauungsplan vorgegebenen Standorten im Verlauf der Außenseite der Planstraße (bei örtlicher Variationsmöglichkeit des genauen Standortes aufgrund Anlage der Grundstückszufahrten) Vorgaben zu einer Pflanzung entsprechender Großbäume innerhalb von freizuhaltenden Pflanzscheiben von zumindest 6 m2. Diese stehen somit auf privaten Grund mit Erhaltungsvorgabe.

Flächenermittlung Überbauung GE: 44.670 m2 x 0,8 = 35.736 m2

Fläche für Verkehrsanlage in Form der über 2 Knickdurchbrüche nach Süden bügelförmig angelegten, insgesamt 379 m langen und 8 m breiten Planstraße = 3.032,00 m2

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Summe Vollversiegelung 38.768,00 m² x Faktor 0,5 gemäß

Runderlass naturschutzrechtliche Eingriffsregelung = Ausgleichsbedarf 19.384,00 m2

Wegeführungen: Wartungsweg in RRB bis Südrand Plangebiet 58 m lang und

3,5 m breit = 203,00 m2

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Summe Teilversiegelung 203,00 m2 x Faktor 0,3 gemäß

Runderlass naturschutzrechtliche Eingriffsregelung = Ausgleichsbedarf 60,90 m2

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Summe Ausgleichsflächenbedarf für das Schutzgut Boden = 19.444,90