Planungsdokumente: Gemeinde Wankendorf - Bebauungsplan Nr. 24 "Röterberg 4-12"

Begründung

2.1 Anlass der Planung

Das Plangebiet ist geprägt von großzügigen tiefen Grundstücken. Seit den 1990er Jahren zeichnet sich vermehrt eine Entwicklung hin zu kleineren Grundstücken ab. Während früher noch Grundstückszuschnitte gewählt wurden, um der Nachfrage von Bauherren nach großen Nutzgärten zum Zwecke der Eigenversorgung begegnen zu können, ist dieser Aspekt im Laufe der Jahre mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Hinzu kommt, dass die damaligen Bauherren mit den Jahren auch älter geworden sind und die Unterhaltung der Grundstücke dem einen oder anderen Eigentümer zunehmend Schwierigkeiten bereitet.

Bei einzelnen Grundstückseigentümern besteht der Wunsch, die rückwärtigen Teile der Grundstücke zu bebauen. Das Plangebiet ist gegenwärtig nicht mehr überplant. Es gilt § 34 BauGB und das Gebot des Einfügens. Eine solche zweite Baureihe lässt eine Beurteilung nach § 34 BauGB und dem Gebot des Einfügens aber nicht zu. Da aufgrund der Nachfragesituation davon auszugehen ist, dass sich der Wunsch zur Nachverdichtung weiter fortsetzen wird und die Nachfrage nach zusätzlichem Wohnraum und weiteren kleinteiligen Gewerbeflächen in der Gemeinde anhaltend hoch ist, hat die Gemeinde Wankendorf den Beschluss gefasst, die zukünftige bauliche rückwärtige Entwicklung der Grundstücke im Interesse einer städtebaulichen Ordnung verbindlich zu leiten und zu steuern und eine zweite Baureihe planerisch zuzulassen.

Das Plangebiet befindet sich nördlich unmittelbar angrenzend an die zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinde Wankendorf. Daher bieten sich die Bereiche nicht nur für das Wohnen, sondern auch für ergänzende Gewerbe- und Dienstleistungen an, um die Versorgungsfunktion in der Gemeinde Wankendorf zu stärken und bedarfsgerecht zu erweitern. Um Raum für eine gemischte Nutzung im Plangebiet zu schaffen, wird ein Mischgebiet ausgewiesen. Auch wenn gegenwärtig das Plangebiet noch von wohnbaulicher Nutzung dominiert wird, handelt es sich großräumig bereits um ein Mischgebiet, das durch ein Nebeneinander von Wohnen und nicht-störendem Gewerbe und Einzelhandel geprägt ist.

2.2 Ziele der Planung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Zielsetzung, im Rahmen der aktiven ortsplanerischen Steuerung die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung zu lenken und das Angebot für den örtlichen und regionalen Bedarf zu verbessern.

Gemäß des in § 1 a Abs. 2 BauGB verankerten Grundsatzes, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, ist der Gemeinde Wankendorf daran gelegen, in besonderem Maße die Innenentwicklung zu fördern und in untergenutzten Bereichen des Gemeindegebietes eine qualitative Nachverdichtung zu fokussieren. Die Erweiterung von Bebauungsmöglichkeiten innerhalb eines vollständig von Bebauung umgegebenen Bereiches des Gemeindegebietes als Maßnahme der Innenentwicklung trägt diesem Gedanken Rechnung.

Die städtebaulichen Ziele lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Deckung eines kurzfristigen örtlichen Bedarfs an Baugrundstücken für eine gemischte Nutzung;

  • Förderung der qualitativen Innenentwicklung durch Nachverdichtung von untergenutzten Grundstücksflächen;

  • Aktivierung von Baulandreserven im Innenbereich;

  • Vorgabe einer maßstäblichen und an die Umgebung angepassten Bebauung;

  • langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung.

3. Inhalte des Bebauungsplanes