Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 25- 15. Änderung für das Gebiet Bischofsteicher Weg 107

Begründung

Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen und Rahmenbedingungen 3

1.1 Rechtliche Grundlagen 3

1.2 Vorgaben übergeordneter Planungen 4

1.3 Räumlicher Geltungsbereich 4

1.4 Angaben zum Bestand 4

2. Anlass und Ziele der Planung 4

2.1 Anlass der Planung 4

2.2 Ziele der Planung 5

3. Inhalte des Bebauungsplans 5

3.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise etc. 6

3.2 Landschaftspflege und Artenschutz 7

3.2.1 Ermittlung des Eingriffs 13

3.3 Verkehr, Ver- und Entsorgung 15

3.4 Maßnahmen zur Ordnung von Grund und Boden 16

3.5 Hinweise 16

4. Kosten 17

1. Grundlagen und Rahmenbedingungen

1.1 Rechtliche Grundlagen

Grundlagen dieses Bauleitplanverfahrens sind

- das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634),

- die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786),

- die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1063),

- die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22.01.2009 (GVOBl. Sch.-H. S. 6), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2016 (GVOBl. Sch.-H. S. 369).

Es findet das beschleunigte Verfahren gemäß dem durch das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte eingefügten § 13 a BauGB Anwendung. Bei der 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Reinfeld in Holstein handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Die in § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB genannten Voraussetzungen, der Bauleitplan dürfe die festgesetzte Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von 20.000 m² nicht erreichen und nicht in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit anderen Bebauungsplänen stehen, sind erfüllt. Ferner ist nicht erkennbar, dass die Planung zu einer Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten führen könnte.

Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Danach wird von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen, ohne jedoch die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, außer Acht zu lassen.

Verfahrensschritte Datum

Aufstellungsbeschluss 29.01.2019

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 29.01.2019

TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 28.02.2019

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 07.03. - 08.04.2019

Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

TÖB-Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

Erneute öff. Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB