Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 25- 15. Änderung für das Gebiet Bischofsteicher Weg 107

Begründung

1.2 Vorgaben übergeordneter Planungen

Die Stadt Reinfeld in Holstein ist nach § 2 der Landesverordnung zur Festlegung der zentralen Orte und Stadtrandkerne vom 08. September 2009 als Unterzentrum eingestuft.

Der Regionalplan für den Planungsraum I (alt) des Landes Schleswig-Holstein, Stand: Fortschreibung 1998, führt dazu aus, dass die zentralen Orte Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung sind. Sie sollen dieser Zielsetzung durch eine vorausschauende Bodenvorratspolitik, durch eine der zukünftigen Entwicklung angepassten Ausweisung von Wohnungs-, Gemeinbedarfs- und gewerblichen Bauflächen gerecht werden.

Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet in seiner zurzeit wirksamen Fassung als 'Wohnbaufläche' (W) dar, so dass dem Gebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, entsprochen wird.

1.3 Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Osten des besiedelten Stadtgebietes an der Straße 'Bischofsteicher Weg'. Konkret geht es um das Grundstücks 'Bischofsteicher Weg Nr. 107', Flurstück 63, Gemarkung Neuhof, Flur 9. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1.397 m².

1.4 Angaben zum Bestand

Das Plangebiet ist in topographischer Hinsicht weitgehend eben. Die mittlere Höhe liegt bei ca. 30 m über NN. Es handelt sich um ein bereits bebautes Grundstück. Auf dem Grundstück stocken 4 große Bäume und diverse kleinere Gehölzstrukturen. Auf dem Nachbargrundstück stockt eine Eiche, dessen Krone in das Plangebiet hineinragt.