Planungsdokumente: 2. Änderung u. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Trittau

Begründung

3.6 Maßnahmen zur Ordnung von Grund und Boden

Bodenordnende Maßnahmen, etwa im Wege einer Umlegung, sind nicht erforderlich. Soweit Veränderungen in eigentumsrechtlicher Hinsicht beabsichtigt sind, können diese in Form notarieller Verträge durchgeführt werden.

4. Flächen und Kosten

Das Plangebiet gliedert sich in folgende Flächenanteile:

GrundnutzungFläche in m²Prozent
Kerngebiet (MK 1 und MK 2) 10.288 74,5
Verkehrsflächen 3.226 23,4
Grünflächen 296 2,1
Gesamtfläche 13.810 100,0

Die Planungskosten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Satzungsverfahrens wurden auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ermittelt. Ein Angebot wurde mit Schreiben vom 24. Januar 2020 an die Gemeinde gerichtet. Der Auftrag in Form des Planungsvertrages wurde am 04. September 2020 erteilt. Im Vorfeld der Planung hat die Gemeinde mit der ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG eine Kostenübernahmevereinbarung geschlossen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trittau hat diese Begründung zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 in ihrer Sitzung am ……………….. durch einfachen Beschluss gebilligt.

Aufgestellt gemäß § 9 Abs. 8 BauGB

Trittau, den …………………………..

Oliver Mesch

(Bürgermeister)