Planungsdokumente: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24B der Stadt Schleswig

Begründung

3.6.2 Abwasserbeseitigung

Das Schmutzwasser wird über ein getrenntes Kanalsystem erfasst und in Abstimmung mit dem Versorgungsträger durch das vorhandene Leitungssystem dem Klärwerk in Schleswig zugeführt.

Das anfallende Niederschlagswasser kann aufgrund der Bodengegebenheiten nicht vor Ort versickert werden. Daher wird das Regenwasser gesammelt und in die vorhandene Regenwasserkanalisation eingeleitet. Aufgrund der Kleinflächigkeit des Plangebietes und der geringfügigen Erhöhung der zulässigen Versiegelung verzichtet die Stadt auf eine vollständige Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1. Es wird jedoch empfohlen, den geplanten Neubau und etwaige Nebenanlagen mit einem Gründach zu errichten, um den Wasserabfluss zu verringern und die Verdunstungsrate zu erhöhen.

3.6.3 Elektrizitätsversorgung

Die Versorgung mit elektrischer Energie wird in Abstimmung mit dem Versorgungsträger über das Netz der Schleswiger Stadtwerke sichergestellt.

3.6.4 Erdgas- bzw. Fernwärmeversorgung

Die Erdgas- bzw. Fernwärmeversorgung erfolgt in Abstimmung mit dem Versorgungsträger durch Anschluss an das Netz der Schleswiger Stadtwerke.