Planungsdokumente: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24B der Stadt Schleswig

Begründung

3.8 Natur und Landschaft

Da die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24B als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird gem. § 13 (3) BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen. Gemäß § 13a (2) Nr. 4 BauGB gelten die Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) Satz 5 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Insofern ist diesbezüglich kein naturschutzfachlicher Ausgleich erforderlich. Zu berücksichtigen sind jedoch der Biotop- und Artenschutz.

3.8.1 Biotoptypen des Planbereichs

Der Planbereich umfasst ein Grundstück zwischen der Bahnhofsstraße und dem Adam-Olearius-Weg. Der östliche Grundstücksteil ist durch die vorhandene zweigeschossige Bebauung geprägt (SBe). Südwestlich des Gebäudes ist eine Garage vorhanden. Das rückwärtige Grundstück wurde ursprünglich als Garten genutzt. Die Fläche wurde im Winter 2021/2022 geräumt und ein Großteil der vorhandenen Gartengehölze gerodet, sodass die Fläche weitgehend vegetationsfrei ist (SXn). Im westlichen Garten sind ein Rhododendron sowie ein Kirschbaum (Ø = ca. 25 cm) verblieben. An der südwestlichen Grundstücksgrenze stocken sieben jüngere Linden (Ø = jeweils ca. 20-25 cm), die wenig ausladend gewachsen sind. An der nördlichen Grundstücksgrenze stocken außerdem eine starke Stiel-Eiche (Ø = ca. 80 cm) sowie eine Sand-Birke (Ø = ca. 40 cm).

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden. Eine weitere Betrachtung entfällt daher.

3.8.2 Bäume

Der vorhandene Kirschbaum kann aufgrund seines zentralen Standortes im Bereich des zusätzlichen Baufeldes nicht erhalten werden. Aufgrund der geringen Größe des Baumes wird kein Ausgleich notwendig. Die weiteren Gehölze am Grundstücksrand können erhalten werden. Die zusätzlich festsetzte Baugrenze berücksichtigt den Kronentraufbereich dieser Bäume. Die Eiche und die Sand-Birke werden aufgrund ihrer Stärke im Bebauungsplan als zu erhaltend festgesetzt.