Planungsdokumente: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24B der Stadt Schleswig

Begründung

3.9 Artenschutz

Im Mittelpunkt der artenschutzfachlichen Betrachtung steht die Prüfung, inwiefern durch die geplante zusätzliche Bebauung östlich des Adam-Olearius-Weges Beeinträchtigungen des Artenschutzes zu erwarten sind. Der Prüfrahmen dieser artenschutzfachlichen Betrachtung umfasst die europäisch streng geschützten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) sowie alle europäischen Vogelarten. Die strukturelle Ausstattung des Plangebietes kann aufgrund der Lage der Fläche innerhalb des besiedelten Bereichs von Schleswig und aufgrund der im Bereich des Gartens durchgeführten Räumungsarbeiten als unterdurchschnittlich bewertet werden. Das für die artenschutzrechtliche Konfliktanalyse einzustellende Artenspektrum ergibt sich aus den Ergebnissen einer Begehung im Januar 2022. Die LANIS-Datenbank des LLUR (Stand Januar 2022) enthält keine Hinweise zu streng geschützten Tier- oder Pflanzenarten im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes.

Säuger

Es wurden im Plangebiet keine Indizien (Schlafnester oder charakteristische Fraßspuren) für Vorkommen der nach Anhang IV FFH-RL und BArtSchV streng geschützten Haselmaus (Muscardinus avellanarius) festgestellt. Das Plangebiet weist keine besondere Habitateignung für diese Art auf und liegt zudem außerhalb der in Schleswig-Holstein bekannten Populationsräume (BfN 2019).

Konkrete Hinweise auf Fledermausvorkommen liegen für das Plangebiet nicht vor. Das vorhandene Wohngebäude im östlichen Plangebiet weist aufgrund seines Alter ein grundsätzliches Potential für Fledermausquartiere auf. Das Gebäude wird im Rahmen der Planung erhalten, sodass gegebenenfalls vorhandene Quartiere nicht beeinträchtigt werden. Die vorhandene Garage weist aufgrund ihrer Bauweise (vollständig verputzt, Wellblechdach) keine Spalten oder Hohlräume auf, die besonders als Fledermausquartier geeignet wären. Die verbliebenen Gehölze im Plangebiet weisen aufgrund ihres geringen Alters und ihrer Struktur ebenfalls keine Eignung für Teilhabitate von Fledermäusen auf. Es wurden keine Astlöcher, Spechthöhlen oder Stammausrisse im unbelaubten Zustand festgestellt. Für die Rodung eines zentral gelegenen Kirschbaumes wird daher keine besondere Bauzeitenregelung zur Berücksichtigung von Fledermäusen notwendig. Die starke Stiel-Eiche an der nördlichen Grundstücksgrenze bietet aufgrund ihrer Stärke ein grundsätzliches Potential v.a. für Tagverstecke von Fledermäusen. Der Baum befindet sich jedoch außerhalb des Plangebietes und wird nicht beeinträchtigt.

Das Vorkommen sonstiger streng geschützter Säugetierarten (z.B. Wald-Birkenmaus, Fischotter, Wolf) kann aufgrund der fehlenden Lebensräume ausgeschlossen werden. Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit liegt für diese Arten nicht vor.

Vögel

Ein Vorkommen von Rastvögeln ist auf dem bereits baulich geprägten Grundstück innerhalb der dicht besiedelten Stadt Schleswig auszuschließen.

Aufgrund der vorgefundenen Habitatausprägung können auf dem überplanten Grundstück einzelne heimische Brutvögel erwartet werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Arten der Gebüschbrüter (z.B. Amsel, Ringeltaube), die an die räumliche Nähe und die Störungen durch den Menschen gewöhnt sind. Das vorhandene Gebäude im östlichen Plangebiet bietet ein grundsätzliches Potential für Gebäudebrüter (z.B. Haussperling, Mehlschwalbe). Nester wurden im Zuge der Begehung nicht festgestellt. Aufgrund der geringen Größe und der aktuellen Ausstattung des Plangebietes ist eine unterdurchschnittlich artenreiche Brutvogelgemeinschaft mit geringer Individuenzahl zu erwarten. Die zu erwartenden Arten zählen überwiegend zu den sogenannten „Allerweltsarten“, sind im Siedlungsraum weit verbreitet und als störungsresistent einzuordnen.

Wiesenvögel (z.B. Kiebitz, Feldlerche) und Arten des Offenlandes (z.B. Fasan, Rebhuhn) sind innerorts nicht zu erwarten. Hostbäume wurden innerhalb des Plangebietes nicht festgestellt, sodass Arten wie Mäusebussard und Waldohreule innerhalb des Planbereichs ausgeschlossen werden konnten.

Innerhalb des zentralen westlichen Plangebietes werden im Zuge der Baufeldräumung weitere Gehölzrodungen notwendig werden. Diese betreffen voraussichtlich einen Kirschbaum sowie einen Rhododendronstrauch. Die Gehölzrodungen sind in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar durchzuführen, um ein Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 (1) BNatSchG gegenüber ggf. vorhandenen Brutvögeln zu vermeiden. Störungen von Brutvögeln in benachbarten Bereichen sind während der Bauphasen durch Abwanderung in andere Bereiche kompensierbar, da die Bauflächen nach Beendigung der Tätigkeiten für eine Wiederbesiedlung zur Verfügung stehen. Stärkere Bäume im Randbereich und vorhandene Gebäude werden als potentieller Lebensraum heimischer Brutvögel erhalten. Eine erhebliche Veränderung der lokalen Bestandssituation ist nicht zu erwarten.

Sonstige streng geschützte Arten

Die Ausstattung des Planbereichs mit Lebensräumen lässt ein Vorkommen sonstiger streng geschützter Arten nicht erwarten. Für den Nachtkerzenschwärmer fehlen die notwendigen Futterpflanzen (Nachtkerze, Weidenröschen, Blutweiderich), sodass Vorkommen auszuschließen sind. Zudem gilt der Norden Schleswig-Holsteins nicht als aktuell bekanntes Verbreitungsgebiet der Art (BfN 2019).

Die totholzbewohnenden Käferarten Eremit und Heldbock sind auf abgestorbenes Altholz als Lebensraum angewiesen, wie es im Plangebiet nicht vorkommt. Wird außerdem die aktuell bekannte Verbreitungssituation berücksichtigt (BfN 2019), ist ein Vorkommen im Raum Schleswig als unwahrscheinlich einzustufen.

Streng geschützte Reptilien (z.B. Zauneidechse) finden im Plangebiet keinen charakteristischen Lebensraum. Streng geschützte Amphibien Libellenarten, Fische und Weichtiere sowie Breitrand und Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer sind aufgrund fehlender Gewässer ebenfalls auszuschließen.

Pflanzen

Das Plangebiet ist aktuell weitgehend vegetationsfrei. Streng geschützte Pflanzenarten - Schierlings-Wasserfenchel, Kriechender Scheiberich, Schwimmendes Froschkraut - sind im Planbereich nicht zu erwarten. Die betroffenen Standorte dieser Pflanzen sind in Schleswig-Holstein gut bekannt und liegen außerhalb des Plan- und Auswirkungsbereichs. Weitere Betrachtungen sind daher nicht erforderlich.

4 Flächenverteilung

Der Geltungsbereich dieser Änderung des Bebauungsplanes umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.680 m², die weiterhin als Mischgebiet ausgewiesen werden.

5 Anpassung des Flächennutzungsplanes

Der Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig wird im Zuge der Berichtigung angepasst. Entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich im Flächennutzungsplan gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO als gemischte Bauflächen dargestellt.

Die 8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist dieser Begründung als Anlage beigefügt.

Die Begründung wurde durch Beschluss der Ratsversammlung Schleswig am …………… gebilligt.

Schleswig, den …………………….. ____________________

(Stephan Dose)

Bürgermeister

Anlage: 8. Anpassung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung

Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig

8. Anpassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schleswig durch Berichtigung

Der Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Berichtigung und mit Beschluss der Ratsversammlung der Stadt Schleswig über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24B vom ..................... angepasst worden.

Stadt Schleswig, den .......................

Der Bürgermeister