Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Thumby für das Gebiet nördlich des Florianweges und östlich der Landesstraße 26

Begründung

1.2 Bestand

Der westliche Geltungsbereich ist mit der L 26 als vorhandene Verkehrsfläche vollständig versiegelt. Ein wassergebundener Fußweg verläuft parallel zur Landesstraße teilweise im Wald. Teilweise reicht eine Überdachung, die nördlich an das Feuerwehrgerätehaus angebaut wurde, in den Geltungsbereich hinein. Der nördliche Geltungsbereich befindet sich am Waldrand. Hier stocken Esche, Berg-Ahorn, Hasel und vereinzelt Tanne. Insgesamt sind die Gehölz mit Stammdurchmessern von ca. 10 bis 40 cm recht jung.

Außerhalb grenzen im Norden die nicht zum Geltungsbereich gehörige Waldfläche (Esche, Berg-Ahorn, teilweise Tanne und Linde) und die Kreisstraße 61 an. Im Osten begrenzt eine Sukzessionsfläche, die als Ausgleichsfläche der Gemeinde Damp dient, den Geltungsbereich. Diese wird im Zuge der Gesamtplanung im parallel bearbeiteten Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Damp für neue PKW-Stellflächen überplant. Auch die südlich angrenzende Fläche, die durch die Feuerwehr für ein Feuerwehrgerätehaus und Stellplätze genutzt wird, wird im Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Damp überplant. Westlich begrenzt eine weitere Waldfläche das Plangebiet.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby hat am 17.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 beschlossen.

Da die Gemeinde Thumby nicht über einen Flächennutzungsplan verfügt, handelt es sich bei diesem Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB um einen sog. selbständigen Bebauungsplan. Die Gemeinde Thumby geht davon aus, dass der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen.

1.4 Rechtliche Bindungen