Planungsdokumente: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Hollingstedt

Begründung

4. Umweltprüfung

Gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Umweltbelange werden durch die Entwidmung des Knicks entlang der „Hauptstraße“ berührt. Diese Belange werden im Rahmen dieses Verfahrens erläutert und behandelt. Für die Entwidmung des Knicks wird ein formeller Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Dithmarschen eingereicht.

Der Ausgleich für die rund 127 m entwidmeten Knickstrukturen erfolgt im Verhältnis 1:1.

Die Lage der Ausgleichsfläche wird spätestens zum Satzungsbeschluss benannt.

5. Durchführung der Maßnahme

Die Gemeinde Hollingstedt führt die bauleitplanerische Maßnahme als Träger der Planungshoheit durch.

Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom __.__.2020 gebilligt.

Hollingstedt, den

Bürgermeister