Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 53 (Nachverdichtung in der Teichstraße)

Textliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1.1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 -11 BauNVO)

1.1.1 In den WA-Gebieten sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen auch ausnahmsweise nicht zulässig (§ 1 Abs. 6 BauNVO). Ladestationen für E-Mobile sind zulässig.

1.2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 16 und 19 BauNVO)

1.2.1 Im WA1 kann die GRZ ausnahmsweise gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO aufgrund von unterirdischen Bauwerken (Tiefgaragen, Kellerräume) auf 0,6 erhöht werden.

1.2.2 Bei der Berechnung der GRZ gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO sind die Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte A und B den Baugrundstücken im WA 1 zuzuordnen. Die Flächen A und B müssen mit wasserdurchlässigem Material versiegelt werden.

1.2.3 Als Bezugspunkte für die maximal zulässigen Gebäudehöhen gelten:

- für das Gebiet WA1 die natürliche Geländeoberfläche des jeweiligen Baugrundstückes in der Mitte des geplanten Gebäudes,

- für das Gebiet WA2 die mittlere Höhe der Gradiente des dazugehörigen Straßenabschnittes.

1.2.4 Die Höhe der Oberkante des Fertigfußbodens im Erdgeschoss (OKF-EG) darf maximal 0,30 m höher als der jeweilige Bezugspunkt liegen.