Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 53 (Nachverdichtung in der Teichstraße)

Begründung

6.3 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

Im WA2 wird die Bauweise durch die Anordnung der Baufenster vorgegeben (kleinere Einzelhäuser mit Grenzabstand). Im WA1 können größere Gebäude < 50,0 m entstehen, aber auch kleinere Einheiten auf den einzelnen Grundstücken sind möglich.

Im WA1 geben die Baugrenzen die maximalen Flächen der Hauptnutzungen (Gebäude, direkt am Gebäude anschließende Terrassen/Balkone) vor. Im WA2 orientieren sie sich an der vorhandenen Bebauung (Hauptgebäude), lassen aber kleinere Erweiterungen zu.

Die südliche Bauflucht im WA2 wird durch Baulinien festgesetzt, um die historische Baustruktur zu verdeutlichen und eine einheitliche Straßenflucht zu erhalten.

6.4 Baugestaltung

Insbesondere im WA2 werden einige Festsetzungen getroffen, um ein harmonisches Ortsbild und eine gleichmäßige Bebauung an der Straße zu erhalten.

Für die geplanten rückwärtigen Gebäude werden geringere Vorgaben formuliert, um eine Anpassung an die verdichtete, nördlich angrenzende Bebauung zu ermöglichen.

Gründächer sind zulässig bzw. für flachgeneigte Dächer und größere Dächer auf Nebenanlagen festgesetzt. Dies trägt zu einer verbesserten Ökobilanz in verdichteten, städtisch geprägten Bereichen bei. Unterhalb von Solaranlagen sind aus funktionalen Gründen keine Gründächer erforderlich, ein Nebeneinander von Grün- und Solaranlagen auf Dächern wird ermöglicht.

Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen sind im gesamten Plangeltungsbereich auf den Dächern zulässig.

Für die südlichen Grundstücksgrenzen im WA2 werden für Hecken und Zäune detaillierte Festsetzungen getroffen, um die historische Struktur mit Verkehrsfläche, Vorgarten und Gebäude mit straßenseitig begleitenden Hecken zu unterstützen.

6.5 Verkehr, Stellplätze und Tiefgaragen

Das Plangebiet wird von Süden über die Teichstraße erschlossen. Die rückwärtigen Grundstücke werden über zwei mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen (A und B) zu Gunsten dieser Grundstücke angebunden. Um im WA1 ausreichend Stellplätze für die zukünftigen Bewohner bereitstellen zu können, sind Tiefgaragen (und Kellerräume) unterhalb der Hauptgebäude und darüber hinaus möglich. Die Teile, die nicht von Gebäuden überdeckt werden sind mit mindestens 60 cm Vegetationsschicht zu überdecken und gärtnerisch anzulegen. Somit wird sichergestellt, dass die Größe der unterirdischen Anlagen von außen nicht ablesbar und eine nahezu nahtlose Gartengestaltung möglich ist.

Um eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen zu gewährleisten, werden hierfür Mindestflächen auf den Baugrundstücken festgesetzt.