Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet nördlich der Biogasanlage" der Gemeinde Güby für das Gebiet zwischen der Straße 'Hof Louisenlund' und dem Golfplatz

Begründung

3.2 Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung wird im Gewerbegebiet durch die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) und die Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundflächenzahl von 0,8 sowie max. zwei Vollgeschossen im Gewerbegebiet orientiert sich an der angestrebten Nutzung und den Anforderungen der anfragenden Betriebe. Mit einer GRZ von 0,8 schöpft die Gemeinde die Obergrenze des § 17 BauNVO aus. Hiermit soll v.a. der Flächenverbrauch reduziert und die Fläche optimal ausgenutzt werden.

Die Festsetzung einer max. Firsthöhe von 10,00 m im Gewerbegebiet dient dem städtebaulich notwendigen Schutz des Orts- und Landschaftsbildes. Eine übermäßige Fernwirkung der Gebäude wird somit vermieden.

3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen

Bauweise

In dem Gewerbegebiet wird eine abweichende Bauweise festgesetzt, damit auch Gebäude mit einer Länge von mehr als 50 m errichtet werden können.

Überbaubare Grundstücksflächen

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt und sollen einen weitgehenden Spielraum bei der Gebäudeplatzierung einräumen. Sie sind deswegen nicht als grundstücksbezogene Baufenster, sondern großflächig und grundstücksübergreifend ausgebildet. Die Baugrenzen halten die erforderlichen Mindestabstände zu den Nachbargrenzen und den geschützten Biotopen (hier v.a. Knicks) ein.

Zum Schutz der vorhandenen Knicks ist die Errichtung von sämtlichen baulichen Anlagen in einem Abstand von weniger als 3,00 m vom Knickfuß nicht zulässig.

3.4 Baugestalterische Festsetzungen

Die Vorschriften zur Gestaltung der baulichen Anlagen werden im weiteren Verfahren ergänzt.