Planungsdokumente: Gemeinde Süderheistedt - 2. Änderung F-Plan - für das Gebiet "südlich der Westerstraße, westlich des Alten Landweges und nördlich des Pferdekrugsweges

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung

Die Gemeinde Süderheistedt verfügt über einen Flächennutzungsplan, der vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein genehmigt wurde und die örtlichen Gegebenheiten sowie die bis zum heutigen Zeitpunkt bekannten Zielplanungen für die weitere Entwicklung der Gemeinde darstellt. Dieser Flächennutzungsplan wurde bisher in einem Änderungsverfahren fortgeschrieben.

Mit Stand vom 31. Dezember 2016 lebten in der Gemeinde Süderheistedt insgesamt 552 Einwohner. Süderheistedt ist amtsangehörige Gemeinde des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider mit Verwaltungssitz in Hennstedt.

Landesentwicklungsplan

Die maßgebliche raumplanerische Grundlage für die Bauleitplanung in der Gemeinde Süderheistedt ist der am 13.07.2010 festgestellte und am 04.10.2010 in Kraft getretene LANDESENTWICKLUNGSPLAN SCHLESWIG-HOLSTEIN 2010 (LEP) in der Nachfolge des LANDESRAUMORDNUNGSPLANES SCHLESWIG-HOLSTEIN 1998 (LROPL).

Der LEP ordnet der Gemeinde Süderheistedt keine zentralörtliche Funktion zu. Die Gemeinde liegt allerdings innerhalb des im LEP dargestellten Stadt-Umland-Bereiches der Stadt Heide, welche als Mittelzentrum eingestuft ist. Darüber hinaus stellt der LEP innerhalb des Gemeindegebietes eine Biotopverbundachse (Landesebene) dar. Sie verläuft südlich der Ortslage in nordwestliche sowie in östlicher Richtung.

Regionalplan

Im Regionalplan des Planungsraumes IV ist der Gemeinde, entsprechend der Darstellungen des LEP, ebenfalls keine zentralörtliche Funktion zugewiesen. Hinsichtlich der Räumlichen Gliederung wurde die Gemeinde aufgrund der Nähe zum Mittelzentrum Heide als Stadt-Umlandbereich in ländlichen Räumen dargestellt. Der südliche und westliche Teil der Gemeinde wurde zudem als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung gekennzeichnet. Darüber hinaus wurden die Flächen entlang der Brocklandsau als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft dargestellt. Hiermit wurde der im LEP dargestellten Biotopverbundachse auf Regionalplanebene Rechnung getragen. Als Element der regionalen Infrastruktur stellt der Regionalplan in der Gemeinde Süderhei-stedt die Landesstraße 150 (Heide – Delve) und die Landesstraße 239 (Süderheistedt – Hennstedt) als Regionale Straßenverbindung dar.

Mit Hilfe des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Süderheistedt sollen innerhalb des Plangebietes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung von insgesamt sechs Baugrundstücken für den individuellen Wohnungsbau geschaffen werden. Um diese Planungen umsetzen zu können, ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde notwendig.

Entsprechend der Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungsplans (LEP) können in allen Gemeinden des Landes neue Wohnungen gebaut werden. Allerdings sind Art und Umfang der wohnbaulichen Entwicklung an die örtlichen Voraussetzungen anzupassen. Für die ländlichen Räume, zu denen auch die Gemeinde Süderheistedt gehört, ist im LEP ein Entwicklungsrahmen für neue Wohneinheiten von 10 % des Bestandes von 2009 festgelegt. Mit diesem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen und den vorhandenen Innenentwicklungspotenzialen hat sich die Gemeinde im Rahmen einer Innenentwicklungspotenzialanalyse auseinandergesetzt. Die Ergebnisse dieser Potenzialanalyse wurden im Rahmen der vorliegenden Planung insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit von Potenzialflächen auf Aktualität hin überprüft. Dabei haben sich die Inhalte der Potenzialanalyse bestätigt.

Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen wurde aufgrund des Gebäudebestandes von Ende 2009 (230 Wohneinheiten) auf 23 Wohneinheiten quantifiziert. In der Innenentwicklungspotenzialanalyse hat die Gemeinde aber auch die Baufertigstellungen, Bebauungsplanreserven und Innenentwicklungspotenziale berücksichtigt (vgl. Anlage 1/Innenentwicklungspotenzialanalyse, S. 11-12).

Für die Jahre 2010-2014 wurden im Gemeindegebiet drei Baufertigstellungen angezeigt, die vom vorhandenen Entwicklungsrahmen abgezogen wurden. Darüber hinaus befand sich zum Zeitpunkt der Erstellung der Potenzialanalyse ein Gebäude im Bau, das ebenfalls berücksichtigt werden muss. Inzwischen liegen zudem aktuelle Daten für das Jahr 2015 vor. In diesem Jahr wurde keine Baufertigstellung angezeigt.

Hinsichtlich der vorhandenen Innenentwicklungspotenziale sind drei Potenzialflächen auf den Entwicklungsrahmen anzurechnen, da diese Grundstücke für den Eigenbedarf vorgesehen sind und nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie kurzfristig in Nutzung genommen werden. Auf den übrigen Potenzialflächen sind derzeit, insbesondere aufgrund der Flächenverfügbarkeit, keine Nutzungen umsetzungsfähig. Daher wurden diese Potenziale nicht auf das Entwicklungskontingent angerechnet.

Insgesamt verbleiben vom vorhandenen wohnbaulichen Entwicklungsrahmen von 22 Wohneinheiten nach Abzug der Baufertigstellungen und im Bau befindlichen Wohneinheiten (4 Wohneinheiten) sowie der potenziell umsetzungsfähigen Innenentwicklungspotenziale (3 Wohneinheiten) 16 Wohneinheiten.

Die Gemeinde möchte nun im Rahmen dieses Entwicklungsspielraumes seine wohnbauliche Entwicklung vorantreiben und Wohnbaugrundstücke für den örtlichen Bedarf entwickeln und zur Verfügung stellen.

Derzeit befindet sich der Neuentwurf des Landesentwicklungsplanes im Aufstellungsverfahren. Auch wenn dieser Plan zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist, sind wesentliche Planungsziele und Inhalte hinsichtlich der Wohnbauentwicklung bereits bekannt. Nach derzeitigem Stand kann davon ausgegangen werden, dass der Stichtag für die Ermittlung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens neu datiert wird. Im aktuellen Entwurf beträgt der Entwicklungsrahmen 10 % des Wohnungsbestandes vom 31.12.2017.

Dementsprechend ist zukünftig sogar von einem noch höheren wohnbaulichen Entwicklungsrahmen auszugehen.

Standortalternativen

Die Gemeinde hat im Rahmen der Standortfindung grundsätzlich verschiede Standorte ins Auge gefasst. Dabei wurden mögliche Standorte im Innenbereich, welche im Rahmen der Innenentwicklungspotenzialanalyse bereits betrachtet wurden, berücksichtigt. Wie bereits erwähnt, sind die in Frage kommenden Innenbereichsflächen derzeit nicht verfügbar.

Darüber hinaus hat sich die Gemeinde im Rahmen der Standortalternativenprüfung auch mit der zentral innerhalb des Ortes gelegenen Außenbereichsfläche zwischen Hennstedter Straße und Mittelstraße sowie zwischen Westerstraße und der Straße Gang auseinandergesetzt. Diese aus städtebaulicher Sicht außerordentlich gut geeignete Fläche steht derzeit nicht zur Verfügung.

Bei der Suche nach einem geeigneten Standort am Ortsrand spielten neben der Verfügbarkeit verschiedener Flächen auch die Geruchsemmissionen der ortsansässigen Viehhaltungsbetriebe eine zentrale Rolle. Neben der fehlenden Verfügbarkeit der Flächen schieden einige Standorte aufgrund im Nahbereich befindlicher Betriebe und den damit einhergehenden der offensichtlichen Geruchsimmissionen von vornherein aus.

Grundsätzlich geeignet und auch verfügbar erschienen der Gemeinde Flächen im Westen des vorhandenen Siedlungskörpers, da hier in unmittelbarer Nähe kein emittierender Betrieb vorhanden war und aufgrund der vorherrschenden Windrichtungen positive Effekte hinsichtlich der Geruchsimmissionen für diesen Bereich zu erwarten waren. Um in dieser Hinsicht eine Sach- und Fachgerechte Standortentscheidung treffen zu können, hat sich die Gemeinde dazu entschieden, eine Machbarkeitsstudie hinsichtlich der vorhandenen Geruchsimmissionen anfertigen zu lassen. Von Frau Dr. Dorothee Holste wurde im Jahr 2016 ein Kurzbericht im Sinne einer Machbarkeitsstudie über Ergebnisse einer überschlägigen Ausbreitungsrechnung angefertigt. Im Rahmen der Studie wurden die relevanten Betriebe berücksichtigt und ermittelt inwieweit westlich des Siedlungsbereiches, im Bereich der Kleinen Straße und des Alten Landweges, weitere Wohnbebauung zulässig ist. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass in diesem Bereich die zulässigen Grenzwerte für eine Wohnbebauung weitestgehend nicht überschritten werden (vgl. Anlage 2/Machbarkeitsstudie Geruchsimmissionen).

In diesem Sinne standen der Gemeinde drei Alternativstandorte zur Verfügung. Zum einen Fläche Nr. 1 eine Weide nordöstlich der Kleinen Straße, des Weiteren Fläche Nr. 2 eine Weide zwischen Kleiner Straße und Westerstraße östlich des Alten Landweges, sowie Fläche Nr. 3 eine Weide an der Westseite des Alten Landweges. Die Flächen Nr. 1 und Nr. 2 wurden aus städtebaulicher Sicht, aufgrund der integrierten Lage und einer damit verbundenen möglichen sinnvollen Siedlungsabrundung, bevorzugt. Allerdings stand Fläche Nr. 1 aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht zur Verfügung. Fläche Nr. 2 wird von einer Hauptwasserleitung des Wasserverbandes Norderdithmarschen, über die weite Teile der Nordermarsch mit Trinkwasser versorgt werden, gequert. Eine Verlegung dieser Leitung wäre mit erheblichen Kosten verbunden und würde zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Erschließungskosten führen. Dementsprechend bietet auch Fläche Nr. 2 keinen Standort für die geplante Wohnnutzung.

Von den vorhandenen Standortalternativen verleibt dementsprechend nur noch Fläche Nr. 3. Das Grundstück ist verfügbar und bietet darüber hinaus den Vorteil, dass die Erschließung der Grundstücke über die Straße Alter Landweg erfolgen kann und somit bereits vorhandene Infrastruktur besser ausgenutzt werden kann.

Neben den Geruchsimmissionen hat sich die Gemeinde auch mit den auf das Plangebiet einwirkenden Schallimmissionen auseinandergesetzt. Hintergrund dieser Fragestellung war die neue geltende Erlasslage hinsichtlich des inzwischen zur Anwendung kommenden Interimsverfahrens im Rahmen der Errechnung der Schallimmissionen bei Windkraftanlagen. Dieses neue Verfahren bildet die Realitäten besser ab und führt dazu, dass die Schall-immissionen an den Immissionsorten größer sind als beim bisherigen Berechnungsverfahren. Um sicherzustellen, dass die auf das Plangebiet einwirkenden Schallimmissionen mit den für Allgemeine Wohngebiete geltenden Grenzwerten zu vereinbaren sind, hat die Gemeinde eine entsprechende Prognose in Auftrag gegeben. Die Prognose kommt zu dem Ergebnis, dass keine der berücksichtigten Schallquellen (WEA, Silobetrieb) einen relevanten Einfluss auf die geplanten Grundstücksflächen hat (vgl. Anlage 4).

Die Änderungsfläche mit einer Größe von ca. 7.269 m² ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Süderheistedt als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Außerdem sind im Flächennutzungsplan der Verlauf des Vorfluters und eine inzwischen nicht mehr vorhandenen 20-KV-Freileitung dargestellt.

Diese nach § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dargestellten Flächen für die Landwirtschaft werden im östlichen Teil des Plangebietes entlang der Straße Alter Landweg nunmehr als Wohnbaufläche  W  nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO festgesetzt. Insgesamt werden im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes 5.155 m² als Wohnbaufläche festgesetzt. Darüber hinaus wird eine 2.114 m² große Fläche, die im Nordwesten an die Wohnbauflächen angrenzt, als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.

Die bisher dargestellte 20-KV-Freileitung sowie der zukünftig entfallende Vorfluter werden im Änderungsbereich nicht mehr dargestellt.

Parallel zum vorliegenden Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Süderheistedt aufgestellt. Durch den Bebauungsplan sollen sechs Baugrundstücke für den individuellen Einfamilienhausbau planungsrechtlich unterlagert werden.

2. Umweltbericht

2.1. Allgemeines