21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig
Schleswig
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitMit der Beschlussfassung ist die Planung abgeschlossen. Die Abgabe von Stellungnahmen ist noch in Ausnahmefällen möglich.
Zeitraum
Beteiligung beendet
–
Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen. Stellungnahmen mit wichtigem Belang können auch nach Fristende direkt an den Ansprechpartner der Verwaltung eingereicht werden.
Behörde
Stadt Schleswig
Bauleitpläne werden von der Kommune (Stadt bzw. der Gemeinde) aufgestellt.
Kurzinfo
Zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Fläche für den Neubau einer Feuerwache wird der Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig geändert.
Ansprechpartner für Bürger
Mit dem Verfahren betreut sind Herr Harms und Frau Graetsch des Sachgebietes Stadtplanung der Stadt Schleswig.
Herr Harms: 04621-814 410, u.harms@schleswig.de
Frau Graetsch: 04621-814 474, v.graetsch@schleswig.de
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Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.
Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.
Das Begründungsdokument ist in einzelne Absätze gegliedert.
Sie können zu jedem Begründungsabsatz einzelne Stellungnahmen verfassen. Ihre Stellungnahme wird dem jeweiligen Absatz automatisch zugeordnet.
Der Umweltbericht (Teil B der Begründung) ist als separates Dokument unter "Ergänzende Unterladen" hochgeladen.