Planungsdokumente: Gemeinde Dellstedt - B-Plan 2, 3. Änderung - Erweiterung Baugebiet "Lökenkoppel / Renslohe"

Begründung

2.9 Knickschutzstreifen

Der bisherige Schutzstreifen entlang der Knicks, in dem innerhalb der Baugrundstücke keine baulichen Anlagen und Nebenanlagen zulässig sind, soll gemäß Knickerlass von 2017 von 2,0 m auf 3,0 m vom Knickfuß erweitert werden. Auch Abgrabungen und Ablagerungen sollen unzulässig sein.

2.10 Zuordnung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Festsetzung, dass Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Bereich der Fläche M1 der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 allen vorgesehenen Baugrundstücken zugeordnet werden sollen, entfällt, da die Fläche des Regenrückhaltebeckens zukünftig als solches festgesetzt werden soll (siehe Kap. 2.2 Fläche für Entsorgungsanlagen).

Ergänzend soll als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme die Pflanzung von Bäumen am nordöstlichen Rand der Fläche für Entsorgungsanlagen -Regenrückhaltebecken- festgesetzt werden (siehe Kap. 2.8 Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern). Diese Maßnahme soll allen vorgesehenen Baugrundstücken zugeordnet werden.

2.11 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Die textlichen Festsetzungen im Bereich der Maßnahmenfläche M1 aus der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 entfallen (siehe Kap. 2.2 Fläche für Entsorgungsanlagen). Die Festsetzung, den verrohrten Graben wieder zu öffnen, ist bereits umgesetzt worden und das Wasser wird durch das Regenrückhaltebecken geleitet.

Am nordöstlichen Rand der Fläche für Entsorgungsanlagen -Regenrückhaltebecken- sollen heimische und standortgerechte Bäume gepflanzt werden (siehe Kap. 2.8 Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern).