Planungsdokumente: 13. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

Begründung

1.2 Bestand

Das Plangebiet beinhaltet die bestehende landwirtschaftliche Hofstelle nordöstlich angrenzend an den Eiskellerweg, inkl. der hier vorhandenen baulichen Anlagen (Betriebsleiter- und Altenteilerwohnhaus, Ställe, Scheunen, landwirtschaftliche Nebenanlagen, Ferienhäuser mit ihren Zuwegungen und Hofflächen).

Östlich des ursprünglichen Hofes wurde ein Wohnmobilstellplatz auf einer alten Siloplatte mit ergänzenden wassergebundenen Abstellflächen errichtet.

Nördlich ist ein Reitplatz angelegt und in Nutzung.

Südlich der Zufahrt zum Hofgelände sind ein Paddock für Pferde, kleinere Ställe für Hühner und Schafe sowie ein kleiner Spielplatz für die Kinder der Feriengäste angelegt.

Das Plangebiet liegt in einer bewegten Landschaft mit Höhen zwischen 7 m über NHN an der östlichen Planbereichsgrenze und ca. 10 m über NHN im Nordwesten des Plangebietes.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby hat am 21.09.2021 die Aufstellung der 13. Flächennutzungsplanänderung beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht für die Gemeinde eine so genannte 'Anpassungspflicht' an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung können nicht durch die gemeindlichen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB überwunden werden.