Planungsdokumente: 13. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ferienhof Schönhagen" der Gemeinde Brodersby

Begründung

1.4.4 Landschaftsplanung

Die Gemeinde Brodersby verfügt über einen festgestellten Landschaftsplan vom Oktober 1998. Im Bestandsplan sind die vorhandene Bebauung und Vegetation gekennzeichnet. Im Entwicklungsplan sind für den Plangeltungsberiech keine Maßnahmen dargestellt.

Die Darstellungen des Landschaftsplanes enthalten für den Planbereich ansonsten die landwirtschaftliche Nutzung. Von dieser Darstellung weichen die Inhalte der Flächennutzungsplanänderung ab, da eine derartige Nutzung bei der Aufstellung des Landschaftsplanes nicht absehbar war. Da die Flächen auch zukünftig hauptsächlich für die Landwirtschaft genutzt werden und die untergeordnete Nutzung dem Erhalt des landwirtschaftlichen Betriebes dient, werden die Darstellungen des Landschaftsplanes der Gemeinde Brodersby bei einer Fortschreibung an die neuen Ziele angepasst. Zudem kommt die Umweltprüfung zu dem Ergebnis, dass nach Durchführung aller im parallel aufgestellten Bebauungsplan festgesetzter Maßnahmen von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen ist. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG ist nicht zu erwarten.

1.4.5 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Die Flächen des Plangebietes liegen im Landschaftsschutzgebiet "Schwansener Ostseeküste" (§ 26 BNatSchG).
  • Das Plangebiet liegt im großflächigen Naturpark "Schlei" (§ 27 BNatSchG).
  • Die nächstgelegenen Bestandteile des europäischen Netzes Natura 2000 sind das FFH-Gebiet 1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe" und das EU-VSG 1423-491 "Schlei" ca. 850 m östlich.
  • Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG liegen nicht vor.

2 Ziel und Zweck der Planung