Planungsdokumente: 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Fleckeby "Feuerwehr, Dörfergemeinschaftshaus und Kinde" für ein Gebiet südlich der Tennisplätze und westlich der Dorfstraße im Ortsteil Götheby-Holm

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.3 Zusammenfassung

Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Fleckeby werden Flächen westlich des Ortsteils Götheby-Holm im Wesentlichen als Flächen für Gemeinbedarf ausgewiesen werden. Hier sollen ein neuer Feuerwehrstandort inklusive Dörfergemeinschaftshaus sowie eine gemeindliche KiTa realisiert werden.

Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Zuge der Planung wurde ein schalltechnisches Gutachten durch die DEKRA aus Hamburg erstellt. Die Anordnung der baulichen Anlagen wurde mit dem Gutachter so abgestimmt, dass möglichst wenig Schallemissionen zu erwarten sind. Im Einsatzfall kann es nachts kurzfristig zu Überschreitungen der zulässigen Immissionen kommen. Aufgrund der zu erwartenden Häufigkeit dieser Einsätze gelten die Vorgaben für seltene Ereignisse, sodass keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten sind.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Die Knicks werden als geschützte Biotope ebenso erhalten wie der Gehölzbestand am Rand des Plangebietes. Die Rodung einer einzelnen, landschaftsbestimmenden Linde, die für die Herstellung einer notwendigen Zufahrtsstraße nicht erhalten werden kann, erfolgt im Zeitraum 01. Dezember bis Ende Februar, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG zu vermeiden. Die Pflanzung von vier Ausgleichsbäumen erfolgt im Nahbereich des Eingriffsortes.

Schutzgut Fläche: Der Planbereich wird bislang als Wiese gepflegt. Im Rahmen des B-Planes Nr. 5 wurde das Plangebiet Grünfläche „Parkanlage/Sportplatz“ festgesetzt. Der Verlust von Grünflächen ist im Allgemeinwohl und dem öffentlichen Interesse an einem lokalen Standort für Feuerwehr, Dörfergemeinschaftshaus und KiTa begründet. Der Flächenverbrauch ist im Zuge der Bauleitplanung an dieser Stelle nicht vermeidbar.

Schutzgut Boden: Für die vorgesehenen Nutzungen im Plangebiet wird die überbaubare Grundfläche im parallel aufgestellten Bebauungsplan separat festgesetzt. Für die Feuerwehr/ das Dörfergemeinschaftshaus wird eine überbaubare Grundfläche von ca. 0,12 ha vorgesehen. Eine Überschreitung um bis zu 100 % ist für Nebenanlagen zulässig. Im Bereich der KiTa ist eine Überbauung von ca. 0,1 ha mit einer zulässigen Überschreitung von 50 % geplant. Neu entstehende Verkehrsflächen werden als vollversiegelte Flächen berücksichtigt. Für die Bodenversiegelungen wird eine Ausgleichsnotwendigkeit von ca. 0,27 ha erwartet. Die konkrete Ausgleichsbilanzierung sowie die Benennung der konkreten Ausgleichsfläche erfolgt im Rahmen des parallel aufgestellten B-Planes Nr. 16.

Schutzgut Wasser: Im Rahmen des parallel aufgestellten B-Planes Nr. 16 wird ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept nach A-RW 1 des LLUR erstellt und berücksichtigt. Das anfallende Niederschlagswasser wird künftig über neu herzustellende Mulden abgeleitet. Auswirkungen auf das Grundwasser sind nicht zu erwarten. Oberflächengewässer sind von der Planung nicht betroffen.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die zusätzliche Bebauung in der Gemeinde Fleckeby werden sich aufgrund der häufigen Winde im Nahbereich der Schlei keine nachhaltigen Veränderungen des Klimas ergeben.

Schutzgut Landschaft: Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Hüttener Vorland“. Eine Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolgt parallel zur Bauleitplanung. Die neue Bebauung wird durch den weitgehenden Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen eingebunden. Als zusätzliche Minderungsmaßnahme ist die Anpflanzung von Bäumen im östlichen und westlichen Plangebiet vorgesehen. Als westliche Begrenzung der neuen Bauflächen ist eine Grünfläche vorgesehen, die locker mit Bäumen zu bepflanzen ist.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturgüter (Bodendenkmale, Baudenkmale) sind im Planbereich nicht bekannt. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der zu erwartenden Wirkfaktoren, der Entfernung sowie der umliegenden Nutzungen nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung:

Mit der Umsetzung der Inhalte der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Fleckeby sind Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Die Beeinträchtigungen im Bereich eines Moränenhügels am Rand der bebauten Ortschaft sind zum Teil als erheblich zu bezeichnen. Die Eingriffe sind im öffentlichen Interesse an einem bedarfsgerechten Feuerwehrstandort inkl. Dörfergemeinschaftshaus sowie lokalen KiTa-Plätzen begründet. Auswirkungen auf den Boden (Versiegelungen) und die Gehölzrodungen sind ausgleichbar. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden durch den Erhalt vorhandener Grünstrukturen, Neupflanzungen sowie baugestalterische Festsetzungen im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 16 gemindert.

Nach Durchführung aller beschriebenen Maßnahmen ist nicht von erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen.

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Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht, Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 09.12.2013 (ABl. Schl.-H. 2013 S. 1170).

Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung Fleckeby vom ………………. gebilligt.

Fleckeby, den ……………………….. .............................................

Bürgermeister