Planungsdokumente: 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Fleckeby "Feuerwehr, Dörfergemeinschaftshaus und Kinde" für ein Gebiet südlich der Tennisplätze und westlich der Dorfstraße im Ortsteil Götheby-Holm

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.7 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Das Plangebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Hüttener Vorland" sowie im Naturpark "Schlei".
  • Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
  • Knicks sind nach § 21 LNatSchG geschützt.
  • Der Bruchwald ist gem. Landeswaldgesetz und gem. § 30 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG geschützt und zu berücksichtigen.
  • Die nächstgelegenen Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind das FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ sowie das Europäische Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei" ca. 0,3 km nördlich des Plangebietes.
  • Teile des Plangebietes liegen im Hochwasserrisikogebiet gemäß § 73 WHG. In diesen Gebieten besteht ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko durch Schlei-Hochwasser (Meeresüberflutungen).

2 Ziel und Zweck der Planung

Die Gemeinde Fleckeby möchte einen Bereich am westlichen Ortsrand von Götheby-Holm baulich entwickeln. Im Plangebiet ist der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses mit integriertem Dörfergemeinschaftshaus und einer vierzügigen Kindertagesstätte geplant.

Mit der Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 16 sollen auf dem insgesamt ca. 1,03 ha großen Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden.

2.1 Feuerwehr

Die Gemeinde Fleckeby muss nach den Hinweisen der Feuerwehrunfallkasse ihr Feuerwehrgerätehaus im Ortskern erweitern oder durch einen Neubau ersetzen. Wesentliche Gründe hierfür sind die zu kleinen Hallentore für die größer werdenden Fahrzeuge, die Anordnung und Anzahl von Umkleideräumen und sanitären Anlagen sowie die nicht vorhandene Trennung des zu- und abfahrenden Verkehrs im Einsatzfall. Zudem reicht die Anzahl der vorhandenen Stellplätze für die Feuerwehr-Kameraden zukünftig nicht mehr aus.

Die aktuelle Vorhabenplanung sieht den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Fahrzeughalle, Umkleiden und Sanitärräumen, Lagerräumen, Versammlungsraum sowie Besprechungsraum und einer Küche vor. Um diesen Gebäudekomplex werden Stellplätze für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und Besucher angeordnet. Östlich des geplanten Gebäudes ist für später eventuell notwendige bauliche Erweiterungen ausreichend Platz vorhanden.

Um im Einsatzfall eine Trennung der ankommenden Fahrzeuge der Feuerwehrkammeraden und der abfahrenden Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten, muss eine Zufahrt zur Dorfstraße in ausreichender Breite erstellt werden.

Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde Fleckeby dafür entschieden, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in diesem Bereich durch die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 16 bauplanungsrechtlich abzusichern.