1.4.7 Schutzverordnungen
Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:
- Das Plangebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet "Hüttener Vorland" sowie im Naturpark "Schlei".
- Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
- Knicks sind nach § 21 LNatSchG geschützt.
- Der Bruchwald ist gem. Landeswaldgesetz und gem. § 30 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG geschützt und zu berücksichtigen.
- Die nächstgelegenen Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind das FFH-Gebiet 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ sowie das Europäische Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei" ca. 0,3 km nördlich des Plangebietes.
- Teile des Plangebietes liegen im Hochwasserrisikogebiet gemäß § 73 WHG. In diesen Gebieten besteht ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko durch Schlei-Hochwasser (Meeresüberflutungen).