Planungsdokumente: 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.1.5 Luft

UntersuchungsrahmenFrischluftgebiete, belastete Gebiete, Emissionsquellen.
Datengrundlagen"Luftqualität in Schleswig-Holstein Jahresübersicht 2018" (LLUR 2019).
BeschreibungDas Untersuchungsgebiet liegt außerhalb von stärker lufthygienisch belasteten Gebieten oder Gebieten mit besonderer Reinheit der Luft. Schadstoffemissionen werden lokal durch den Kfz-Verkehr zur Mühle, zum Kloster und durch Erholungssuchende verursacht. Lokal wirkende Strukturen mit positiver Wirkung auf die lufthygienische Situation, wie Gehölzflächen und Altbaumbestand (lokale Staubfilterung), sind entlang der Bahntrasse und teilweise entlang der am Nordrand verlaufenden Pionierstraße, im Umgebungsbereich des Sees und auf dem Gelände des Klosters vorhanden.
VorbelastungAuf dem Gelände sind geringfügig verkehrsbedingte Schadstoffemissionen zu erwarten.
BewertungBewertungskriterien: Natürlichkeit, raumbedeutende lufthygienische Funktionen. Das Gebiet besitzt allgemeine Bedeutung bezüglich des Umweltschutzguts Luft.

2.1.1.6 Pflanzen

UntersuchungsrahmenBiotop- und Nutzungstypen, gesetzlich geschützte Biotope, gefährdete Arten, besonders und streng geschützte Arten.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Stadt Schleswig (1990), Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Schleswig (BHF 2021), Daten des LLUR (Gesetzlich geschützte Biotope und FFH-LRT 2018), Zusatzuntersuchung der marinen Unterwasservegetation am Schlei-Ufer/Schleswig (GFN 2020).
BeschreibungDas Plangebiet wurde in den vergangenen Jahren weitgehend von baulichen Anlagen der Bundeswehreinrichtung beräumt. Es ist lediglich eine Halle am nordöstlichen Gebietsrand verblieben. Auf zwei Grundstücken im Norden an der Schlei wurden bereits zwei neue Bauprojekte (Mühle und Kloster) umgesetzt. Aktuell zeigen sich im Plangebiet großflächig größtenteils frisch beräumte Flächen. Hierin verbliebenen sind einige Straßen und versiegelte Plätze. Von den Räumarbeiten nicht betroffen waren ein Waldstück an der Bahntrasse, weitere flächenhafte Gehölzbestände und Baumgruppen, ein See, einige Brachflächen mit Grasfluren und Ruderalfluren sowie der direkte Küstensaum an der Schlei. Gewässer- und Feuchtbiotope Im Plangebiet befinden sich Wasserflächen und Röhrichtgürtel der Schlei sowie ein See. Die auf rund 1.000 m² im Plangebiet gelegene Wasserfläche der Schlei gehört zu den Flachwasserbereichen der Nord- und Ostsee (KF). Der ufernahe Bereich ist bis in eine Tiefe von ca. 1 m mit Kamm-Laichkraut Potamogeton pectinatus bewachsen (GFN 2020) und wir dem Biotoptyp "Sonstiger sublitoraler Makrophytenbestand" zugeordnet. Der kartierte Bestand setzt sich außerhalb des Plangeltungsbereichs fort und ist gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 gesetzlich geschützt. Am Schleiufer ist, ausgenommen in den Bereichen eines wenige Meter breiten Zugangs im mittleren Abschnitt sowie der mit Setzsteinen befestigten Böschung im Süden, durchgehend ein Schilfsaum ausgebildet, der sich stellenweise auch flächenhaft ausbreitet. Diese Bestände stehen überwiegend auf der Landseite und wurden als Schilf-Brackwasserröhrichte (KRs) definiert. Sie sind überwiegend artenarm. Vereinzelt stehen zur Landseite hin Sumpf-Gänsedisteln Sonchus palustris. In einigen Uferabschnitten wachsen die Schilfbestände bis in den Wasserbereich der Schlei (KRs/KF). Im Bereich eines während der Bauphase genutzten Zugangs zur Schlei wurde auf mehreren Metern Länge ein Vegetationsfreier Strand (KSs) vorgefunden. Ein kleinflächiger Treibsel-Spülsaum ohne eigenständige Vegetation (KSx) ist südlich der Mühle Nicola vorhanden. Der im Vorhabenbereich gelegene ca. 2.300 m² große See, ein Eutrophes Stillgewässer (FSe), zeigt starke Wassertrübung. Er ist vollständig von Gehölzen umgeben, wird allerdings trotz der randlichen Verschattung vielerorts von einem schmalen Schilfgürtel gesäumt. Häufig ist ein schmaler sumpfiger Ufersaum von wenigen Meter Breite mit Weidengebüschen und lückenhaftem Seggenbewuchs vorhanden. Der See einschließlich der nassen und zeitweise überschwemmten Uferbereiche mit Weidengebüschen ist gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG geschützt. Gehölzbestände Zurzeit der Kartierung waren im Gelände auf insgesamt 1,83 ha Gehölzflächen unterschiedlicher Ausprägung vorhanden. In der nördlichen Ecke des Plangebiets befinden sich im Böschungsbereich der Bahntrasse ein ca. 0,7 ha großes Waldstück. Hier hat sich ein Sonstiger Laubwald auf reichen Böden (WMy) entwickelt. Der Baumbestand besteht aus Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus, Stieleiche Quercus robur, Birke Betula pendula, Gemeine Esche Fraxinus excelsior und Linde Tilia spec. sowie vereinzelt Robinie Robinia pseudoacacia. Die Bäume erreichen Stammdurchmesser um die 50-60 cm und vereinzelt bis zu 80 cm. Der Unterwuchs besteht stellenweise aus dichtem Aufwuchs junger Gehölze, insbesondere aus Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus. In der Krautschicht finden sich u.a. viele Berg-Ahorn-Keimlinge, Brombeere Rubus fructicosus, Sternmiere Stellaria holostea, Nelkenwurz Geum urbanum und Giersch Aegopodium podagraria. Auf der gegenüberliegenden Seite der Pionierstraße befindet sich ein weiteres Waldstück, welches auf ca. 0,2 ha in das Plangebiet hineinragt. Hier sind als Baumarten überwiegend Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus sowie vereinzelt Eiche Quercus robur und Esche Fraxinus excelsior anzutreffen. Im Unterwuchs befinden sich Schwarzer Holunder Sambucus nigra, Geißblatt Lonicera periclymenum, Weißdorn Crataegus spec., Hainbuche Carpinus betulus, junge Berg-Ahorne Acer pseudoplatanus und Eschen Fraxinus excelsior, Heckenkirsche Lonicera xylosteum, Nelkenwurz Geum urbanum und z.T. Brennnessel Urtica dioica. Kleinflächige Gehölzbestände aus Weide Salix spec., Esche Fraxinus excelsior, Stieleiche Quercus robur, Birke Betula pendula und Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus befinden sich auf den zur Schleiseite gewandten Grünflächen des Klosters. Aufgrund der naturnahen Ausprägung und der Vernetzung mit der freien Landschaft bzw. dem Küstenraum wurden sie den Sonstigen Feldgehölzen (HGy) zugeordnet. Durch heimische Gehölzarten geprägte Sonstige Gebüsche (HBy) aus Sträuchern wie Weißdorn, Schlehe und Pfaffenhütchen sind in einigen vor dem Schleiufer, z.T. mit Schüttsteinen befestigten, Böschungsbereichen aufgewachsen. Der Abschnitt der Pionierstraße im westlichen Ausläufer des Plangebiets wird von einem Gehölzsaum aus Bäumen mit Sträuchern im Unterwuchs begleitet. Der Baumbestand entspricht im östlichen Abschnitt aufgrund der heimischen Baumarten einem Sonstigen Feldgehölz (HGy). Im westlichen Abschnitt, einem Feldgehölz mit hohem Nadelholzanteil (HGn), prägen ca. 18 hoch gewachsene Kiefern (HGn) mit Stammdurchmessern von 30-70 cm den Bestand. Der Unterwuchs besteht aus Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus, Birke Betula pendula, Weißdorn Crataegus spec., Pfaffenhütchen Euonymus europaeus, und Heckenkirsche Lonicera xylosteum sowie Grasfluren. Das Gehölz am südwestlichen Plangebietsrand umgibt einen innenliegenden See. Es besteht aus Laubbäumen und dichtem Untergehölz und hat sich nach unterbliebener Pflege aus einer ehemaligen mit Bäumen bepflanzten Grünanlage des Bundeswehrgeländes entwickelt. Reihenartige Baumstandorte weisen auf den anthropogenen Ursprung. Als Gehölzarten wurden im Rahmen der Geländebegehung grundsätzlich heimische Arten wie Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus, Weide Salix spec., Linde Tilia spec., Ulme Ulmus spec., Weißdorn Crataegus spec., Birke Betula pendula, Schneeball Viburnum opulus, Schwarzerle Alnus glutinosa, Esche Fraxinus excelsior, Roter Hartriegel Cornus sanguinea und als Ziergehölz eingestreut Schneebeere Symphoricarpos albus vorgefunden. Die Bäume haben häufig Stammdurchmesser um die 45 cm. Am nördlichen Ufer steht eine alte Weide mit einem Stammdurchmesser von 80 cm. Das ca. 0,6 ha umfassende Gehölz liegt inselartig auf dem Kasernengelände und wird dem Biotoptyp "Urbanes Gehölz mit heimischen Baumarten" (SGy) zugeordnet. Im Randbereich des Sees befinden sich fast durchgängig sumpfige Bereiche mit Weidenbewuchs, die dem Biotoptyp "Weiden-Sumpfwald" (WEw) entsprechen. Sie unterliegen im Zusammenhang mit dem Uferbereich des Sees entsprechend dem Schutz der §30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG. Einzelbäume (HEy) befinden sich im Norden in einem Saum zwischen der Pionierstraße und früheren Stellplatzflächen (Linde Tilia spec., Lärche Larix decidua , Weide Salix spec., Kastanie Castanea sativa, Birke Betula pendula, Kiefer Pinus spec., Stammdurchmesser 35-55 cm) sowie im Umgebungsbereich des Hallengebäudes und des Klosters (Esche Fraxinus excelsor, Roteiche Quercus rubra, Kiefer Pinus spec., Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus, Stammdurchmesser 30-85 cm). Baumreihen wurden entlang der Pionierstraße im westlichen Ausläufer des Plangebiets (Linden Tilia spec, Stammdurchmesser 25 cm) sowie im südwestlichen Grenzbereich des Plangebiets auf der Grünfläche des Kulturzentrums "Heimat" (Linden Tilia spec., Stammdurchmesser 35-55 cm) angetroffen. Ruderalvegetation Auf dem Gelände befinden sich auf rund 0,8 ha Pionierfluren, Grasfluren und ruderale Gras- und Staudenfluren. Auf einigen beräumten Flächen zeigten sich Pionierfluren (RPr) mit schütterem Aufwuchs von vielen Pflanzenarten der Ruderalfluren mittlerer Standorte. Die Flächen liegen im unmittelbaren Umfeld von Beräumungsflächen und unterliegen weiterhin den Einflüssen der Baustellentätigkeiten. Im Nordwesten hat sich aus einer ehemaligen Grünanlage eine Ruderale Grasflur (RHg) entwickelt, in der überwiegend Glatthafer Arrhenatherum elatius und Wolliges Honiggras Holcus lanatus anzutreffen sind. Diese hat stellenweise Ausprägungen einer blühreichen trockenen Grasflur (RHt) mit Pflanzenvertretern wie Rotschwingel Festuca rubra, Königskerze Verbascum spec., Tüpfel Johanniskraut Hypericum perforatum, Spitzwegerich Plantago lanceolata, Kleiner Sauerampfer Rumex acetosella, Gemeine Schafgarbe Alchemilla millefolium, Haferschmiele Aira spec. und Hasenklee Trifolium arvense. Die Bereiche mit Pflanzenvertretern mager- und trockener Standorte sind nicht so charakteristisch ausgeprägt, dass sie als Trockenrasen einzustufen wären. Die Fläche beginnt an einigen Stellen zu verbuschen. Hier beginnen Brombeeren Rubus fructicosus und junge Eichen Quercus robur aufzuwachsen. Weitere Grasfluren sind im Plangebiet saumartig entlang von Gehölzbeständen sowie in (teilweise mit Schüttsteinen befestigten) Böschungsbereichen zum Schleiufer vorzufinden. Auf dem nördlichen an der Schlei gelegenen Grundstück (Gelände des Klosters) befinden sich zwischen der zur Schlei abfallenden Böschungskante und dem Ufer nasse Standorte mit natürlicher und naturnaher Vegetation. Dem an der Schlei ausgebildeten breiten Röhrichtgürtel sind zur Landseite hin Vegetationsbestände mit Pflanzenvertretern nitrophiler Hochstauden, Hochstauden nasser Standorte und der Röhrichte vorgelagert, die pauschal dem Biotoptyp Feuchte Hochstaudenfluren (RHf) zugeordnet wurden. Hier wachsen vor allem Brennnesseln Urtica dioica, die mit Vertretern frischer Standorte, wie Beifuß Artemisia vulgaris und Rainfarn Tanacetum vulgare, Vertretern nasser Standorte, wie Wasserdost Eupatorium cannabinum, Sumpfkratzdistel Cirsium palustre und Flatterbinse Juncus effusus, sowie eingestreut Vertreter der Brackwasserröhrichte mit Sumpf-Gänsedistel Sonchus palustris und Schilf Phragmites australis, durchsetzt sind. Vielerorts befinden sich Brombeersträucher innerhalb von Ruderalfluren und Gehölzstrukturen. In mehreren Ecke des Plangebiets wurde der Biotoptyp Brombeerflur (RHr) als dominierende Vegetation vorgefunden. Weitere nur wenig gepflegte sowie brach liegende Ruderale Gras- und Staudenfluren (RH) sind saumartig entlang der Pionierstraße am nordwestlichen Plangebietsrand vorhanden. Hier finden sich wechselnde Ausprägungen als ruderale Grasfluren (RHg), Ruderalfluren frischer Standorte (RHm) und teilweise Brombeerfluren (RHr). Grünflächen Die Außenanlagen des Klosters Freiheit, die zum Zeitpunkt der Kartierungen nicht von Baustellen betroffenen waren, sind in Richtung Schlei bis zu einer Böschungskante den Grünflächen im besiedelten Bereich (SG) zuzuordnen. Sie lagen lange Jahre brach und zeigten sich als ruderale Grasfluren (SG/RHg) und Ruderalfluren mittlerer Standorte (SG/RHm) in Vernetzung mit Feldgehölzen (HGy). Die Außenanlagen der Mühle Nicola sind durch große Rasenflächen und Zieranpflanzungen ohne Baumbestand geprägt. Sie wurden dem Biotoptyp "Strukturarmer Garten" (SGz) zugeordnet. Der straßenseitige Grünstreifen vor dem Grundstück zeigt sich als Arten- oder strukturreiche Rasenfläche (SGe). Das Plangebiet ragt im Süden in den Randbereich einer extensiv gepflegten Grünanlage (SPe) am Kulturzentrum "Freiheit", die aufgrund aufgelassener Pflege anfängt zu ruderalisieren (Spe/gr). Siedlungsflächen Das überwiegende Plangebiet ist mit seinen beräumten Flächen, verbliebenen Straßen und alten Stellplatzanlagen sowie drei bebauten Grundstücke dem Siedlungsbereich zuzuordnen. Als Gebäude bzw. Nebengebäude (SXx) sind eine alte Halle sowie die Gebäude des Klosters Freiheit und der Mühle Nicola vorhanden. Rund 1,7 ha sind den vollversiegelten Verkehrsflächen (SVs) und teilversiegelten Verkehrsflächen (SVt) und Stellplätzen zuzuordnen, 0,2 ha wurden zum Zeitpunkt der Kartierung als Sonstige Lagerfläche (SLy) für Abräummaterial genutzt und 4,7 ha waren Sonstige vegetationsarme/-freie Fläche (SXy) mit der Zuordnung als beräumtes Gelände, Baustelle oder Baugrube. Ein kurzer, in das Gehölz am See hineinführender Pfad wurde als unversiegelter Weg (SVu) erfasst. Die Uferböschung zur Schlei ist vermutlich durchgehend von Süden bis zum nördlichen Ende des Mühlengrundstücks mit Schüttsteinen befestigt. Diese Strukturen gehören zum Biotoptyp "Steinschüttung oder Setzsteinwerk" (SKx). Vielerorts ist das Steinwerk mit Grasfluren und Gebüschen überwachsen und kaum zu erkennen. In diesem Fall wurde die Fläche dem augenscheinlich erkennbaren Biotoptyp des Pflanzenbewuchses zugeordnet. Schutzstratus: Die Brackwasserröhrichte und die marinen Makrophytenbestände der Schlei sowie der See einschließlich eines mit Weiden bestandenen Ufersaums sind gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Im Bereich der im Norden vorhandenen hoch ansteigenden Böschungsbereiche sind lokal Hangbereiche mit einer Neigungsstärke von mehr als 20° ausgeprägt, die aufgrund der hier vorhandenen naturnahen Vegetation und der Reliefverhältnisse ebenso als gesetzlich geschützte Biotope (artenreicher Steilhang) einzustufen sind. 0,6 ha der kartierten Waldflächen sind Wald gemäß Landeswaldgesetz (LWaldG).
VorbelastungGroße Teile der Plangebietsflächen sind versiegelt oder durch Beräumungsarbeiten und Baustellen vegetationslos. Die Uferbereiche der Schlei werden landseitig weitgehend aus mit Steinwerk befestigten Böschungen begrenzt.
BewertungBewertungskriterien: Naturnähe, Alter bzw. Ersetzbarkeit, Vorkommen seltener bzw. gefährdeter Arten, Gefährdung / Seltenheit des Biotops. Allgemeine Bedeutung: Versiegelte und teilversiegelte Flächen, Lagerplätze, Vegetationsfreie Flächen, Grünflächen, Rasenflächen und schüttere Pionierfluren. Besondere Bedeutung: Wald, Feldgehölze, Urbanes Gehölz mit heimischen Baumarten, Prägende Einzelbäume und Baumreihen, Ruderale Gras- und Staudenfluren, Feuchte Hochstaudenfluren, Röhrichte und Makrophytenbestände der Schlei sowie der See.

2.1.1.7 Tiere

UntersuchungsrahmenFaunistisches Potenzial, gefährdete Arten, besonders und streng geschützte Tierarten.
DatengrundlagenLandschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Schleswig (BHF 2021), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG zum B-Plan Nr. 105 "Auf der Freiheit - Ostteil" der Stadt Schleswig (B.i.A 2021).
BeschreibungZur Ermittlung von Vorkommen relevanter Tierarten wurden durch das Büro Biologen im Arbeitsverbund B.i.A. vorhandene Daten abgefragt und ausgewertet. Zudem erfolgten eine Geländebegehung im Juni 2020 zur Ermittlung der vorhandenen Lebensraumausstattung und im März 2021 zur Erfassung von Quartierpotenzialen von Fledermäusen. Anhand der Geländebegehungen und vorhandener Datenquellen wurde eine faunistische Potenzialanalyse weiterer artenschutzrechtlich relevanter Arten (Brutvögel, Rastvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien und weitere Tiergruppen) erstellt. Die Ergebnisse sind im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 105 (B.i.A. 2021) aufgeführt. Im Folgenden werden Auszüge hieraus dargestellt. Relevante Biotopstrukturen für die Fauna sind im Plangebiet insbesondere mehr oder weniger geschlossene Baumbestände und Gebüsche, ein Stillgewässer, Baumreihen, offene Pionierfluren und ruderale Staudenfluren sowie die abschnittsweise und in unterschiedlicher Breite ausgebildeten Schilf-Brackwasserröhrichte im Uferbereich der Schlei. Brutvögel Entsprechend der skizzierten Lebensraumausstattung wird das Plangebiet in erster Linie durch verschiedene Gehölzbrüter gekennzeichnet. Dabei handelt es sich vor allem um Gehölzfreibrüter, die in Gebüschen, den zum Teil dichten und reicher strukturierten Baumbeständen im nordwestlichen und nordöstlichen Randbereich des Plangebietes sowie in dem dichten Gehölzbestand um das Stillgewässer anzutreffen sind. Prägend sind häufige, weit verbreitete und hinsichtlich der Habitatwahl vergleichsweise anspruchslose Arten wie Amsel, Buchfink, Fitis, Heckenbraunelle, Grünfink, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Ringeltaube und Zilpzalp. Streng genommen zählen Fitis und Zilpzalp dabei zu den Bodenbrütern und auch das Rotkehlchen legt seine Nester häufig am Boden an. Da alle Arten aber zur Brut auch eng an Gehölzbestände gebunden sind, werden sie mit zu den Gehölzbrütern gezählt. Neben den Gehölzfreibrütern sind einige Höhlen- und Nischenbrüter wie Blaumeise, Kohlmeise, Gartenrotschwanz und Feldsperling zu erwarten. Ihre Nistmöglichkeiten sind allerdings infolge der Seltenheit von ausgeprägten Höhlen beschränkt. Ein potenzielles Vorkommen von Gebäudebrütern wie Hausrotschwanz und Haussperling beschränkt sich auf die Gebäude der „Mühle Nicola“ am südwestlichen Rand des Plangebietes. Weitere Reviere dürften sich nach Fertigstellung der Klostergebäude etablieren. Im Bereich des Stillgewässers sind mit Blässralle, Rohrammer, Stockente und Teichralle mehrere Wasservogelarten im Plangebiet zu erwarten. Sie besiedeln das Stillgewässer und seine Uferstrukturen im südwestlichen Bereich des Plangebietes. In den von Schilf dominieren Brackwasserröhrichtbeständen am Schleiufer siedelt der Teichrohrsänger als charakteristische Art ufernaher Röhrichtbestände. Am 23.06.2021 konnten mehrere Reviere nachgewiesen werden. Weitere Arten konnten nicht festgestellt werden, doch sind Bruten von Arten wie Blässralle im Bereich der schleiseitigen Röhrichtbestände nicht auszuschließen. In den vegetationsarmen Bereichen des Plangebietes sind nur wenige Brutvogelarten zu erwarten. Charakteristisch für die offenen, stellenweise verbuschenden ruderalen Staudenfluren sind in erster Linie Dorngrasmücke und Bluthänfling. Diese Arten werden hier aber nur in Einzelpaaren auftreten. Bodenbrüter des Offenlandes sind für das Plangebiet nicht zu erwarten. Neben den Brutvogelarten sind Nahrungsgäste wie Saatkrähe, Silbermöwe und Lachmöwe zu erwarten, die im weiteren Umfeld des Plangebietes brüten und diese Flächen zur Nahrungssuche nutzen. Rastvögel Die Schleiförde mit ihren beruhigten Nooren und der Schleisand sind bedeutende Rast- und Überwinterungsgebiete für Wasservögel. Sie ist daher als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Hervorzuheben ist insbesondere die internationale Bedeutung für Reiherenten. Das Plangebiet liegt am Nordufer der Kleinen Breite, die sich vom westlichen Ende der Schlei bis zur Halbinsel Reesholm erstreckt. Gemäß Kieckbusch (2010) stellt die Kleine Breite ein bedeutendes Rastgebiet insbesondere für Gänsesäger und Zwergsäger dar und beherbergt bei Vereisung der Binnengewässer hohe Zwergtaucherzahlen. Darüber hinaus treten hier zahlreiche weitere Wasservogelarten rastend und überwinternd auf. Prägend sind vor allem Entenarten wie Krick-, Stock-, Reiher- und Schellente, Blässhuhn, Haubentaucher und verschiedene Möwenarten. Zudem finden sich zur Heringslaichzeit große Kormoranansammlungen. Amphibien Das im Plangebiet gelegene Stillgewässer ist die nach Beräumungsarbeiten einzige verbliebende Lebensraumstruktur für Amphibien auf dem Konversionsgelände. Während der Begehung im aktuellen Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 105 bzw. der 26. Änderung des Flächennutzungsplans konnten hier Jungtiere der Erdkröte nachgewiesen werden. Die Abfrage der LLUR-Datenbank ergab für den Betrachtungsraum keine bekannten Vorkommen von Amphibien. Im Zuge der Geländebegehung zum Bebauungsplan Nr. 103 konnten zahlreiche Larven des Teichfroschs in einem im Jahr 2020 vorhandenen Kleingewässer südwestlich der 26. Änderung des Flächennutzungsplans nachgewiesen werden. Auch der Teichfrosch gehört zu den potenziellen Amphibienvorkommen. Weiterhin können einzelne Vorkommen des in Schleswig-Holstein auf der Vorwarnliste geführten Grasfroschs sowie des weit verbreiteten und der wenig anspruchsvollen Teichmolchs nicht vollständig ausgeschlossen werden. Für anspruchsvollere und in Schleswig-Holstein vorkommenden besonders planungsrelevanten Arten wie Moorfrosch, Kreuzkröte, Wechselkröte, Laubfrosch und Knoblauchkröte (alle Anhang IV der FFH-Richtlinie) sowie Rotbauchunke und Kammmolch (Anhang II und IV der FFH-Richtlinie) bietet das Plangebiet keine Habitateignung bzw. liegt der Bereich außerhalb der bekannten Verbreitung der Arten. Reptilien Im Rahmen der Kartierungen zum Bebauungsplan Nr. 103 im Jahr 2019 wurden wenige Exemplare der Waldeidechse angetroffen. Diese können sich auch im Bereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplans aufhalten. Die Waldeidechse ist die häufigste Reptilienart in Schleswig-Holstein. Vorkommen der anspruchsvolleren Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie sind im Plangebiet nicht zu erwarten. Fledermäuse Aus vorhandenen Daten und Gutachten können Rückschlüsse auf Vorkommen der in Schleswig-Holstein häufigen Arten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Mückenfledermaus und Rauhautfledermaus gezogen werden, da Lebensstätten in Form von Gebäuden und einzelnen älteren Gehölzen vorhanden sind. Das gesamte Plangebiet dürfte darüber hinaus als dunkel gehaltene Freifläche in Verbindung mit angrenzenden Offenflächen (Holmer Noor, Mühlenbachniederung, Schlei, Agrarlandschaft nördlich Plangebiet, ehemalige Kläranlage im Osten) für Fledermäuse als Nahrungshabitat für die genannten Arten fungieren. Dies gilt auch für den Großen Abendsegler, der während der Nahrungsflüge weite Strecken zwischen Quartieren und Nahrungshabitaten zurücklegen kann. Eine Gebäudeinspektion hat ergeben, dass ein höherwertiges Quartierpotenzial wie auch Tagesverstecke ausgeschlossen werden können. Im Rahmen einer Höhlenbaumkartierung wurden 8 Höhlenbäume festgestellt, die Höhlenstrukturen mit einer höherwertigen Quartiereignung als Wochenstuben- oder Winterquartier für Fledermäuse aufweisen. Weitere Großbäume sind vor allem im nordwestlichen Bereich des Plangebiets vorzufinden und weisen zahlreiches Tagesquartierpotenzial auf. Sonstige Arten Generell ist, neben den im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag betrachteten Arten, aufgrund der Ausstattung des Plangebiets mit Wald- und Brachflächen mit dem Vorkommen zahlreicher weiterer Tierarten zu rechnen. Als Säugetiere können, neben den bereits genannten Fledermäusen, potenziell eine Reihe an weit verbreiteten Arten wie Reh, Feldhase, Wildkaninchen, Rotfuchs, diverse Marder- und Mausarten, Maulwurf und Igel im Gebiet vorhanden sein. Hiervon sind der Maulwurf, der Igel und einzelne Mausarten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Zudem sind voraussichtlich zahlreiche Insekten- und Arthropoden-Arten der Gruppen Heuschrecken, Schmetterlinge, Käfer und Spinnen sowie Mollusken im Gebiet vorhanden, unter denen ebenfalls einige Arten zu den gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützten Tierarten zählen. Die in einigen Bereichen blütenreichen Pionier- und Ruderalfluren bieten vor allem der Insektenfauna ein reichhaltiges Lebensraumangebot. Für gefährdete Arten mit spezifischen Ansprüchen an seltene Lebensräume bietet das Gelände aufgrund der Prägung mit allgemein weit verbreiteten Brach- und Gehölzflächen und lediglich schmalen Röhrichtgürteln keine geeigneten Lebensräume. Schutzstatus: Die beschriebenen Vögel, Amphibien, Reptilien und einzelne Säugetier- sowie eine Vielzahl an Insektenarten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Fledermäuse sowie sind Anhang IV-Art der FFH-Richtlinie und gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 streng geschützt.
VorbelastungDie Tierwelt wird seit Jahren gestört durch phasenweise Bauarbeiten (Beräumung der Flächen) sowie durch Erholungsnutzungen (Ausflugsziel, Hundeausführen).
BewertungBewertungskriterien: Seltenheit des Lebensraums (landesweite, regionale Bedeutung) sowie Vorkommen gefährdeter Arten mit enger Lebensraumbindung. Hinsichtlich der faunistischen Lebensraumqualität und dem Vorkommen schützenswerter Arten wird dem Plangebiet überwiegend eine allgemeine Bedeutung zugeordnet.