Planungsdokumente: 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.1.8 Biologische Vielfalt

UntersuchungsrahmenBiotopverbundsysteme, Schutzgebiete und -objekte, Arteninventar.
DatengrundlagenLandschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Schleswig (BHF 2021), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG zum B-Plan Nr. 105 "Auf der Freiheit - Ostteil" der Stadt Schleswig (B.i.A 2021), Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 BNatSchG für das Vogelschutzgebiet DE 1423-491 "Schlei" zum B-Plan Nr. 105 der Stadt Schleswig (B.i.A. 2021), FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 BNatSchG für das FFH-Gebiet DE 1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe" zum Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Schleswig“ (BHF 2021).
BeschreibungDas FFH-Gebiet DE 1423-394 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerte Flachgründe“ sowie das Europäischen Vogelschutzgebiet DE 1423-491„Schlei“ ragen teilweise in das Plangebiet. Die Schlei ist zugleich ein Schwerpunktraum der landesweiten Ebene im Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein. Die Brackwasserröhrichte und die marinen Makrophytenbestände der Schlei sowie der See einschließlich eines mit Weiden bestandenen Ufersaums und artenreiche Steilhangbereiche im Norden sind gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. Bezüglich besonders geschützter Arten sind europäische Brutvogelarten (Gehölzbrüter, Gebäudebrüter, Röhrichtbrüter und Wasservögel) vorhanden und potenziell Nahrungshabitate, Tagesverstecke und Quartiere von Fledermäusen sowie weit verbreitete Amphibienarten zu erwarten. Davon sind die potenziell auftretenden Fledermäuse gemäß § 7 Abs. 14 BNatSchG streng geschützt. Zusätzlich können weitere weit verbreitete besonders geschützte Tierarten im Gebiet vorhanden sein. Das Plangebiet liegt teilweise innerhalb eines 150 m landeinwärts einzuhaltenden Schutzstreifens an Gewässern gemäß § 61 BNatSchG i.v.m. § 35 LNatSchG. Hier befinden sich z.T. naturnahe Küstenbereiche und überwiegend Grünflächen, bebaute Flächen, Verkehrsflächen und von Bebauung beräumte Flächen.
VorbelastungDer Uferbereich der Schlei (FFH-Gebiet, EU-Vogelschutzgebiet) ist durch Steinschüttungen begrenzt. Auf dem Vorhabengelände fanden großflächig Beräumungen statt. Zwei Grundstücke sind baulich neu entwickelt.
BewertungBewertungskriterien: Lage in Schutzgebieten und Biotopverbundsystemen der verschiedenen Administrationsebenen sowie aktueller Zustand in Hinsicht auf das Arteninventar. Eine besondere Bedeutung bezüglich der biologischen Vielfalt kommt den teilweise in das Plangebiet hineinreichenden Natura 2000-Gebieten sowie den Zielen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems mit der Schlei als Schwerpunktraum auf landesweiter Ebene zu. Vor allem die naturnahen Küstenbereiche unterhalb der befestigten Böschungen, insbesondere die hierin gelegenen gesetzlich geschützten Biotope (Brackwasserröhrichte und Makrophytenzone), sind für die biologischen Vielfalt typischer Küstengebiete von besonderer Bedeutung. Die weiteren gesetzlich geschützten Biotope (eutrophes Stillgewässer mit Weidensaum) sind in Schleswig-Holstein regelmäßig vertreten und von allgemeiner Bedeutung hinsichtlich der biologischen Vielfalt. Die im Plangebiet vorkommenden besonders und streng geschützten Arten gehören überwiegend zu den in Schleswig-Holstein weit verbreiteten Arten und sind hinsichtlich der biologischen Vielfalt von allgemeiner Bedeutung.

2.1.1.9 Landschaft

UntersuchungsrahmenLandschafts- und Ortsbild, Landschaftsbildräume, Landschaftsschutzgebiete.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Stadt Schleswig (1990), Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Schleswig (BHF 2021), Landschaftsrahmenplan.
BeschreibungDas Plangebiet liegt direkt an der Schlei, die mit ihren vielgestaltigen Küstenformationen insgesamt zu den abwechslungsreichsten Landschaftsräumen Schleswig-Holsteins zählt. Sie ist zudem ein überregional bedeutendes Segelrevier mit herausragender Landschaftsqualität. Auf Höhe der Ortslage der Stadt Schleswig ist das Landschafts- bzw. Ortsbild durch Hafenanlagen und Bebauung sowie Grünflächen geprägt. In Richtung Osten, auf dem ehemaligen Bundeswehrstandort "Freiheit", entwickelt sich ein neuer Stadtteil mit Ausrichtung dominanter Gebäudeensembles zur Schlei. Bei dem Gebiet der 26. Änderung des Flächennutzungsplans handelt es sich um den östlichen Teilbereich dieses Konversionsgeländes. Es wurde inzwischen von den alten Nutzungen weitgehend beräumt und umfasst derzeit im zentralen Bereich großflächig vegetationsfreie Flächen sowie einige verbliebene Straßenzüge und versiegelte Plätze. Als hochwertige Landschaftsstruktur ist vor allem das Schleiufer mit einem nahezu durchgehenden Röhrichtsaum hervorzuheben. Des Weiteren befindet sich am Nordrand, an der Böschung einer alten Bahntrasse, ein Waldstück, welches eine grüne Kulisse für den Standort bildet. Zudem sind ein Gehölz mit einem innen gelegenen See, mehrere kleinflächige Gehölzbestände und Baumgruppen sowie verstreut gelegene Brachflächen auf dem Gelände vorhanden. Im Osten sind mit der Mühle Nicola und dem Kloster Freiheit bereits neue siedlerische Nutzungen entwickelt. Die Mühle Nicola ist von vielen Seiten aus bis in die Ferne sichtbar. Die neuen Gebäude des Klosters sind von prägendem alten Baumbestand eingegrünt. Das Schleiufer ist naturnah geprägt und wird weitgehend von Röhrichtsäumen begleitet, die in einzelnen Abschnitten ausgedehnte Bestände bilden. Im Bereich einer Regenwassereinleitstelle ist ein kleiner Strand ausgebildet. Landeinwärts folgt eine Böschung mit naturnahen Grasfluren und Gebüschen. In einigen Abschnitten sind die Böschungssicherungen aus Feldsteinen sichtbar. Im räumlichen Zusammenhang ergeben sich für den Küstenabschnitt ab etwa Höhe des Kulturzentrums Heimat bis ca. 1 km in Richtung Nordosten weitläufige Blickbeziehungen, mit küstenraumtypischer Vegetation als Leitlinie und der Mühle Nicola als Blickfänger im Hintergrund.
VorbelastungDie auf dem Gelände stattfindenden Räumarbeiten, die mit vegetationsfreien Flächen, Baustelleneinrichtungsflächen und Halden mit Abräum- und Auffüllmaterial verbunden sind, erwirken einen naturfernen und störenden Eindruck. Die naturnahe Schleiküste wird durch eine befestigte Böschung in ihrer Ausdehnung und dynamischen Prozessen begrenzt.
BewertungBewertungskriterien: Natürlichkeit, Historische Kontinuität sowie Vielfalt. Das Landschaftsbild des Großraums Schlei besitzt aufgrund seiner überregionalen Attraktivität eine besondere Bedeutung. Teile wertgebender Strukturen, wie Wasserflächen, kurze Strandabschnitte und säumende Schilfröhrichte, liegen auch im Plangebiet. Das Landschaftsbild des Plangebiets außerhalb des Küstensaums ist vorwiegend anthropogen überprägt und ist pauschal betrachtet von allgemeiner Bedeutung. Im Detail besitzen einzelne landschaftsprägende Landschaftselemente, wie die Waldkulisse im Hinterland, das Gehölz mit dem innenliegenden See und einzelne prägende Baumgruppen, besondere Bedeutung für das Landschafts- bzw. Ortsbild.

2.1.1.10 Menschen

UntersuchungsrahmenWohngebiete, Erholungsgebiete, Einrichtungen für Freizeit und Erholung, Einrichtungen für Fremdenverkehr und Tourismus.
DatengrundlagenLandschaftsplan der Stadt Schleswig, Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig, Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Schleswig (BHF 2021), Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (uBB 2020), Schalltechnische Prognose zum Bebauungsplan Nr. 105 (M+O 2021).
BeschreibungDas Plangebiet liegt direkt an der Schlei, einem überregional bedeutenden Segelrevier mit herausragender Landschaftsqualität. Mit dem Kloster Freiheit und der Mühle Nicola sind auf dem Gelände zwei kulturelle Einrichtungen entwickelt. Das restliche Gelände, einschließlich einer verbliebenden Werkhalle, befindet sich seit Jahren nicht in Nutzung. Es war der Öffentlichkeit in der Vergangenheit bedingt zugänglich und wurde, insbesondere im südlichen schleinahen Bereich, zur Erholung genutzt. Nördlich des Plangebiets verläuft auf der alten Kleinbahntrasse ein überregionaler Fernwanderweg (Jacobsweg) und Fernradweg (Wikinger-Friesen-Weg). Der Weg ist 250 m westlich der 26. Änderung des Flächennutzungsplans durch die Werkstraße und ca. 80 m westlich der 26. Änderung des Flächennutzungsplans über eine Queranbindung an das Gebiet "Auf der Freiheit" angeschlossen. Östlich des Plangebiets wird ein Wohn- und Freizeitquartier mit angegliedertem Hafen entwickelt. Hier befindet sich zudem das Kulturzentrum "Heimat". Die nächstliegenden Wohnnutzungen befinden sich direkt nördlich angrenzend an das Plangebiet an der Straße "Grabensberg" und in 150 m Entfernung an der Zuckerstraße. Insofern hat das Plangebiet Bedeutung als unmittelbares Wohnumfeld. Größere Wohneinheiten liegen ca. 500 m in westliche und 700 m in südwestlich Richtung. Somit liegt das Plangebiet, in Verbindung mit dem Fernwanderweg auf der alten Kleinbahntrasse, auch im Naherholungsraum der Schleswiger Bevölkerung. Besonders gesundheitsfördernde Aspekte (Luftkurort, Seeklima) oder erhebliche gesundheitsschädigende Einwirkungen (starke Luftschadstoff- sowie Lärmimmissionen) sind im Plangeltungsbereich nicht gegeben. Zurzeit ist das Plangebiet nur wenig von Straßenverkehr und entsprechenden Lärm- und Schadstoffemissionen belastet. Allerdings wirken Lärmimmissionen des Veranstaltungszentrums "Heimat" und auf das Plangebiet ein. Der Betrieb der Mühle führt gemäß Schallgutachten nicht zu maßgeblichen Belastungen.
VorbelastungDas Plangebiet ist von Lärmemissionen des Veranstaltungszentrums "Heimat" vorbelastet.
BewertungBewertungskriterien: Wohnfunktion, Erholungswirksamkeit der Landschaft, Gesundheit. Dem Plangebiet kommt aufgrund seiner Attraktivität eine besondere Bedeutung als Erholungsort an der Schlei zu. Es besitzt ebenfalls eine besondere Bedeutung als Wohnumfeld und als Standort von Kultureinrichtungen. Orte mit besonderer Bedeutung bezüglich Wohnnutzungen liegen außerhalb des Plangebiets.