Planungsdokumente: 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.6 Entwicklungen gegenüber den Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen / § 1 Abs. 6 Nr. 7 g) BauGB

Zusätzlich zur Prognose der Entwicklungen gegenüber den Darstellungen von Landschaftsplänen sind entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 7 g) BauGB insbesondere auch die Pläne des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts in die Bewertung mit einzubeziehen.

2.2.6.1 Landschaftsplan der Stadt Schleswig

Im geltenden Landschaftsplan der Stadt Schleswig werden für den Bereich des Vorhabengebiets keine planerischen Aussagen getroffen. Die Karte "Entwicklung" stellt lediglich die Bestandssituation mit dem derzeit vorhandenen Sondergebiet und den integrierten Grünbeständen (Grünflächen, ein Binnengewässer, mehrere z.T. waldartige Feld- und Saumgehölze) sowie ein Regenrückhaltebecken dar.

In der 26. Änderung des Flächennutzungsplans werden ebenfalls Bauflächen, Grünflächen, ein Binnengewässer sowie kleinflächig ein Waldbestand festgesetzt. Gegenüber den Darstellungen des geltenden Landschaftsplans sind die Nutzungsarten der Bauflächen sowie die Verteilung der Bau- und Grünflächen geändert. Eine Ausstattung der Grünflächen mit Gehölzen wird erst auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festgelegt und in diesem Rahmen bewertet.

Der im Landschaftsplan auf 50 m Breite dargestellte Erholungsstreifen wurde in der 26. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend der heutigen Gesetzeslage angepasst auf den aktuell für Küstenbereiche geltenden 150 m Schutzstreifen an Gewässern gemäß § 61 BNatSchG i.V.m. § 34 LNatSchG.

Die Forderung des Landschaftsplans, vorhandene Altlasten zu sanieren, wurde bereits großflächig umgesetzt.

2.2.6.2 Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete an der Schlei

Die Managementpläne zum Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1423-394 "Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe" und zum Europäischen Vogelschutzgebiet DE-1423-491 "Schlei", jeweils für die Teilräume "Teilgebiet Wasserfläche der Schlei" und "Teilgebiet Nordseite der Schlei", listen eine Reihe an Maßnahmen auf, mit der die Umsetzung der Vorgaben der europäischen Gemeinschaft zum Schutz der Natura 2000-Gebiete unterstützt werden soll. Im Rahmen des Umweltberichts ist darzulegen, ob die planerischen Entwicklungen der 26. Änderung des Flächennutzungsplans einer Umsetzung der Managementpläne gegebenenfalls entgegenstehen könnten.

Eine diesbezügliche Prüfung wurde im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (BHF 2021) und einer Verträglichkeitsprüfung für das Europäische Vogelschutzgebiet (B.i.A. 2021) durchgeführt. Die Prüfungen kamen unter Berücksichtigung der Managementpläne zu dem Ergebnis, dass das geplante Vorhaben zulässig ist.