Planungsdokumente: B-Plan Nr. 37 Teil 3 "Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV" sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und 3. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Quickborn

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass und Ziel der Planaufstellung sowie Planungserfordernis

Die Stadt Quickborn ist ein prosperierender Gewerbestandort innerhalb der Metropolregion Hamburg. Dies begründet sich maßgeblich durch die Lagegunst mit einer guten Erreichbarkeit innerhalb der Region. Quickborn hat sich in den vergangenen Jahrzehnten wirtschaftlich ausgesprochen gut entwickelt und die vorhandenen Baulandpotenziale für Gewerbebetriebe sind nahezu ausgeschöpft. Für die weitere positive Entwicklung des Wirtschaftsstandorts ist es essentiell, potenziellen Neuansiedlungen oder Umsiedlungen bzw. Erweiterungen von Bestandsbetrieben attraktive Bauflächen anbieten zu können.

Das im Nordosten der Stadt Quickborn gelegene Gewerbegebiet soll in einem dritten Teilabschnitt nach Süden erweitert werden. Die Stadt Quickborn beabsichtigt die Fläche gemeinsam mit der WEP Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Pinneberg mbH als Gewerbestandort zu entwickeln. Hierdurch sollen in verkehrsgünstiger Lage attraktive Flächenpotenziale für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen werden.

2. Planungsgrundlagen

2.1. Rechtsgrundlagen

Der Bebauungsplan Nr. 37 Teil 3 der Stadt Quickborn wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches aufgestellt. Im Anhang sind die weiteren Gesetze und Verordnungen, die für die Aufstellung von Bauleitplänen zu beachten sind, in ihrer jeweils gültigen Fassung aufgeführt.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist zusätzlich zur Planung auch eine Umweltprü-fung durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Umweltprüfung sind in einem Umweltbericht nach § 2a BauGB zusammenfassend dargelegt, der einen gesonderter Bestandteil dieser Begründung darstellt.