1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 der Stadt Schleswig - Gebiet nördlich der Langseestraße zwischen B 201 und Berender Redder -
Schleswig
Verfahrensschritt
Beschlussfassung ÖffentlichkeitWährend der Auswertung der eingegangenen Einwendungen ist die Abgabe weiterer Stellungnahmen nicht möglich.
Zeitraum
Beteiligung beendet
–
Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen. Stellungnahmen mit wichtigem Belang können auch nach Fristende direkt an den Ansprechpartner der Verwaltung eingereicht werden.
Behörde
Stadt Schleswig
Bauleitpläne werden von der Kommune (Stadt bzw. der Gemeinde) aufgestellt.
Kurzinfo
Sehr geehrte Damen und Herren, die Ratsversammlung der Stadt Schleswig hat in ihrer Sitzung am 14.11.2016 die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfes beschlossen. Die 1. vereinfachte Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 75 umfasst die Ergänzung bzw. Änderung der textlichen Festsetzungen im Teil B. Damit soll der Gebietscharakter eines Ein- und Zweifamilienhausgebietes langfristig planungsrechtlich gesichert werden. Die öffentliche Auslegung findet in der Frist vom 14.12.2016 bis zum 18.01.2017 statt.
Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.
Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.
Begründung
Das Begründungsdokument ist in einzelne Absätze gegliedert.
Sie können zu jedem Begründungsabsatz einzelne Stellungnahmen verfassen. Ihre Stellungnahme wird dem jeweiligen Absatz automatisch zugeordnet.