Planungsdokumente: Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee

Textliche Festsetzungen

5.1 Dacheindeckung

Glänzende oder spiegelnde Dacheindeckungen sind unzulässig.

Für die Dacheindeckungen sind rote bis rotbraune oder anthrazitfarbene Dachpfannen zulässig. Reetdächer sind zulässig.

5.2 Notwendige Stellplätze und Garagen

Pro Wohneinheit sind mindestens zwei Stellplätze oder Garagen für PKW auf dem jeweiligen Baugrundstück zu errichten.