Planungsdokumente: Gemeinde Gelting, 4. Vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 9 "Tischlerei Pfeiffer"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.2 Schutzgut Boden / Fläche

Bestand

Die Bodenschutzbelange werden in der Umweltprüfung hinsichtlich der Auswirkungen des Planungsvorhabens, der Prüfungen von Planungsalternativen und die Ermittlung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Kompensation von Beeinträchtigungen geprüft. Insbesondere der vorsorgende Bodenschutz ist in der Bauleitplanung ein zentraler Belang, der im vorliegenden Umweltbericht in den entsprechenden Abschnitten jeweils gesondert behandelt wird.

Die Umweltprüfung orientiert sich in diesem Aspekt an dem im Auftrag der Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) erstellten Leitfaden „Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB“ (2009).

Die Bewertung der Bodenfunktionen im Plangebiet erfolgt nach dem „Runderlass zum Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Gemeinsamer Runderlass des Innen- und des Umweltministeriums vom 9.12.2013).

Das Plangebiet liegt naturräumlich im östlichen Hügelland in der Landschaft Angeln.

Als Bodenart liegt im Plangebiet eiszeitlich bedingt Lehm und sandiger Lehm vor (Geschiebelehm bzw. Geschiebemergel). Die Böden im Plangebiet werden nicht als besonders empfindlich oder schützenswert bewertet (Quelle: Landschaftsplan).

Im Plangebiet liegen auf Grundlage verfügbarer Informationen keine Flächen vor, die für die Sicherung und Entwicklung der Bodenfunktionen besonders geeignet wären, oder auf denen Veränderungen im Bodenaufbau die Bodenfunktionen in besonderer Weise beeinträchtigen können.

Entsprechend wird bei den Böden im Plangebiet im Bestand von einer allgemeinen Bedeutung des Bodens für den Bodenschutz ausgegangen.

Bewertung

Durch Bodenversiegelungen wird die Speicher- und Filtereigenschaft des Bodens stark verändert und eingeschränkt. Bodenversiegelungen führen zu erheblichen und nachhaltigen Veränderungen im gesamten Ökosystem Boden. Durch Versiegelung fällt Boden als Standort für Vegetation und als Lebensraum für Bodenorganismen fort. Bei Teilversiegelung bleiben diese Bodenfunktionen eingeschränkt erhalten, da der Boden in eingeschränktem Maß durchlässig bleibt.

Mit der Festsetzung der GRZ als Größe der überbaubaren Grundfläche wird die maximal zulässige Flächengröße für Versiegelung und Bebauung in den Bauflächen bestimmt. Die Grundfläche kann gemäß § 19 (4) Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Nebenanlagen, Stellplätze und Zuwegungen um bis zu 50 % überschritten werden.

In der folgenden Tabelle wird daher der Versiegelungsgrad in Prozent, einschließlich der Überschreitung der GRZ um 50 % angegeben. Von der maximal zulässigen Flächenversiegelung ist bei der Eingriffsbilanzierung auszugehen.

Die im Ausgangszustand bestehende Versiegelung ist dabei gegenzurechnen. Dazu wurde die Bestandsversiegelung in den Einzelflächen der Gebäude und Anlagen ermittelt.

Zudem ist die durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 im östlichen Teil des Teilgebiet GE2 bereits vor Planungsbeginn der 4. Änderung zulässige Versiegelung als Bestandsversiegelung anzusetzen, da die entsprechenden Eingriffe bereits zulässig sind.

Aus den Festsetzungen der bereits im Jahr 1998 aufgestellten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 ergibt sich für die betreffende Teilfläche von 4.204 m2 Flächengröße mit festgesetzter GRZ von 0,6 zuzüglich Überschreitungsmöglichkeit der maximal zulässige Versiegelungsgrad von 80%, entsprechend 3.363 m2 Versiegelungsfläche (4.204 x 0,8 = 3.363). Diese Versiegelungsfläche bezieht die mit Umsetzung der 1. Änderung errichteten Betriebsgebäude und angelegten Fahrflächen ein.

Die Flächengröße 3.363 m2 wird daher zum Baufeld GE2 als Bestandsversiegelung angesetzt.

In den zwei Teilgebieten (Baufelder) ergeben sich folgende Flächengrößen für zusätzliche Versiegelung:

BaufeldGebietsgröße (m2)GRZVers.-grad (%)zulässige Vers. (m2)Bestand Vers. (m2)Zusätzliche Vers. (m2)
GE 16.0600,4060,03.636138 3.498
GE 218.6730,4060,011.2043.3637.841
Summe 24.73314.8403.50111.339

In den zwei Teilgebieten (Baufelder) des Plangebiets ist somit von insgesamt maximal rund 11.339 m2 zusätzlicher Flächenversiegelung auszugehen.

Die Verkehrsflächen sind bereits im Bestand versiegelt, es kommt keine zusätzliche Versiegelung hinzu.

Durch Festsetzungen in der 4.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird somit zusätzlich zum Bestand die Vollversiegelung von maximal 11.339 m2 Fläche ermöglicht.

4.2.3 Schutzgut Wasser

Bestand

Das Plangebiet liegt in einem Wasserschongebiet. In Stenderup befindet sich ein Wasserwerk. (Quelle: Landschaftsplan, Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum V).

Im Bereich des Plangebiets sind mit dem Regenrückhaltebecken und dem Klärteich zwei Oberflächengewässer vorhanden.

Bewertung

Der im nördlichen Bereich des Teilgebiets GE2 vorhandene Klärteich wird an die westliche Plangebietsgrenze verlegt.

Das Regenrückhaltebecken im Osten des Teilgebiets GE2 wird in den Westen des Teilgebiets GE2 verschoben. Die Dimensionierung des Regenrückhaltebeckens und der Einleitpunkt aus dem Regenrückhaltebecken in den Verbandsvorfluter wird mit dem Wasser- und Bodenverband abgestimmt.

Bei Starkniederschlägen und eingeschränkten Ablauf der Knorrau durch hohe Wasserstände in der Ostsee, kann es zu einem Anstieg der Wasserstände in der Knorrau kommen. Diese Maximalwasserstände sind bei der Planung des RRB zu berücksichtigen.

Das neue Regenrückhaltebecken und der Klärteich werden durch Gestaltung mit flachen Uferbereichen und Verwendung heimischer und standortgerechter Pflanzen naturnah gestaltet. Der Eingriff durch Anlage des Regenrückhaltebeckens und des Klärteichs wird dadurch in sich ausgeglichen. Es entsteht dadurch kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf.

Oberflächenbefestigungen wirken sich auch auf den Wasserhaushalt im Boden aus, indem die Versickerungsfähigkeit des Bodens in den betreffenden Flächen verringert wird. Die Auswirkungen in diesem Schutzgut sind durch geeignete Maßnahmen analog zu Kapitel 4.2.2 auszugleichen.

Aus der Lage des Plangebietes innerhalb des Wasserschongebietes ergeben sich über das allgemein geltende Gebot des sorgsamen Umgangs mit grundwassergefährdenden Stoffen hinaus keine besonderen zu treffenden Vorkehrungen.

4.2.4 Schutzgut Klima / Luft

Bestand

Das Kleinklima im Plangebiet wird beeinflusst sowohl durch die bestehende Flächenversiegelung als auch durch den Gehölzbestand und die Freiflächen im Gebiet. Die Lage zwischen sowohl Siedlungsbestand als auch Offenlandschaft mit Kaltluftentstehung und der weitgehend ungehinderte Luftaustausch sorgen für ein ausgeglichenes Kleinklima.

Bewertung

Flächenversiegelungen und die Entnahme einzelner Bäume bzw. des Knickabschnittes können sich grundsätzlich auf das Kleinklima in den betroffenen Flächen auswirken, indem die Verdunstung herabgesetzt und die Erwärmung bei Sonneneinstrahlung verstärkt wird. Bei der geplanten Realisierung der baulichen Nutzung werden die Auswirkungen auf dieses Schutzgut voraussichtlich nicht im erheblichen Bereich liegen, da der verbleibende Gehölzbestand, der geplante Gehölzstreifen an den noch nicht bepflanzten Grenzen im Südwesten und im Südosten und der weitgehend ungehinderte Luftaustausch für ein ausgeglichenes Kleinklima sorgen werden.