Planungsdokumente: B-Plan Nr. 37 Teil 3 "Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV" sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und 3. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Quickborn

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.4.9. Bodenschutz / Altlasten

Der unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Pinneberg liegen für den Plangeltungsbereich keine Informationen über altlastrelevante gewerbliche Nutzungen, Altablagerungen und / oder schädliche Bodenveränderungen vor, weshalb eine Untersuchungspflicht zur bodenschutzrechtlichen Gefahrerkundung nicht gegeben ist.

Sollten sich dennoch bei Erschließungsmaßnahmen, Grundwasserhaltungen, Sondierungen, Abbruch- und/oder Erdarbeiten Hinweise auf Bodenverunreinigungen, schädliche Bodenveränderungen und/ oder eine Altlast ergeben, so ist dieses der unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Pinneberg unverzüglich nach § 2 des Landes-Bodenschutzgesetzes mitzuteilen, so dass Maßnahmen zur Gefahrermittlung und/ oder Gefahrenabwehr nach dem Bodenschutzrecht eingeleitet werden können.

6. Kosten

Für die Entwicklung des Gebietes fallen Planungs-, Projektierungs- und Erschließungskosten an. Die Projektpartner Stadt Quickborn und WEP werden über die Regelung einer anteiligen Kostentragung sowie die Umsetzung einen Städtebaulichen Vertrag schließen.

7. Flächenbilanz

BezeichnungGröße in m²
Gewerbefläche154.700
Straßenverkehrsfläche16.000
Straßenverkehrsfläche bes. Zweckbest. (Fuß-und Rad)2.100
Versorgungsflächen (RRB, RKB, BHKW etc.)28.500
Öffentliche Grünfläche und Maßnahmenfläche22.600
Wald2.600
Gesamtflächeca. 226.500