Planungsdokumente: B-Plan Nr. 37 Teil 3 "Gewerbegebiet Nord - Abschnitt IV" sowie 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und 3. Änderung des Landschaftsplanes der Stadt Quickborn

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.3.1. Verwendete technische Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben / Kenntnislücken

Für den vorliegenden Umweltbericht wurden die Ergebnisse vorhandener Fachplanungen und der Gutachten herangezogen, die im Zuge der Bauleitplanung für den B-Plan Nr. 37 Teil 3 erarbeitet worden sind.

Diese Unterlagen sind in Kap. 8.1 aufgelistet. Auf diese Fachgutachten wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Nennenswerte Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben des Umweltberichtes sind nicht aufgetreten.

Kenntnislücken im Hinblick auf die Erarbeitung des Umweltberichtes bestehen nach derzeitiger Einschätzung nicht.

8.3.2. Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bebauungsplanes auf die Umwelt

Die Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) obliegt gem. § 4c BauGB der Stadt. Es sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Beachtung des nach BNatSchG festgelegten Zeitraumes für die Eingriffe in das Knicknetz.
  • Überwachung und vertragliche Sicherung der Maßnahmen auf den externen Ausgleichsflächen.
  • Beachtung und Überwachung der fach- und zeitgerechten Umsetzung der gemäß Grünordnerischem Fachbeitrag im Geltungsbereich festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
  • Überwachung der Einleitmenge und der Qualität des Wassers, das über Regenklärbecken und Regenrückhaltebecken in die Gronau eingeleitet wird.

8.3.3. Allgemein verständliche Zusammenfassung

In der nachfolgenden Tabelle werden die oben beschriebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zusammengefasst und im Hinblick auf ihre Auswirkungen bewertet.

Dabei werden die folgenden Bewertungskategorien verwendet:

Geringe/ keine Auswirkungen: Die Planung hat nur unerhebliche

(= geringe oder nicht feststellbare) nachteilige bzw. positive Umweltauswirkungen.

Erhebliche Auswirkungen: Es ist mit deutlichen Beeinträchtigungen von Schutzgütern zu rechnen. Für eine sachgerechte Abwägung ist eine sorgfältige Auseinandersetzung mit diesen Planungsfolgen erforderlich. Um die Auswirkungen auszugleichen, sind geeignete Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen vorzusehen.

Nicht umweltverträglich: Es sind schwerwiegende Umweltauswirkungen zu erwarten, z.B. infolge von Grenzwert- / Richtwertüberschreitungen oder sonstiger Nichterfüllung konkreter gesetzlicher Anforderungen.

SchutzgutBewertung
MenschFür die Anwohner im Umfeld des Geltungsbereiches wird es während der Bauphase Beeinträchtigungen durch Baustellenverkehr, Baulärm und Staubentwicklung geben. Es geht ein Stück Schleswig-Holsteinischer Kulturlandschaft verloren, die bislang auch von den angrenzenden Anwohnern wahrnehmbar ist. In der Gewerbegebietserweiterung werden Arbeitsplätze geschaffen. Durch Sicherung vorhandener Landschaftselemente, Begrünungsmaßnahmen im Gebiet und die Anlage öffentlicher Grünflächen mit Wegeverbindungen werden Bereiche geschaffen, die nicht nur von den im Gebiet Arbeitenden sondern von allen Bürgern genutzt werden können. Durch die Festlegung von Emissionskontingenten werden die Richtwerte der jeweiligen Nutzungen an allen Immissionsorten eingehalten. Zusammenfassend werden die Auswirkungen für das Schutzgut Mensch als gering eingestuft.
Pflanzen und Tiere
  • das Aufstellen eines Amphibienzaunes am nördlichen Rand des Plangebietes
  • eine Bauzeitenregelung für Brutvögel
  • Vermeidung von Lichtimmissionen in den bedeutenden Jagdhabitaten für vorkommende Fledermausarten

Die Berücksichtigung dieser Maßnahmen führt dazu, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nicht eintreten.

Auch durch die externen Ausgleichsmaßnahmen wird ein vielfältiges Lebensraumangebot für Flora und Fauna geschaffen.

Somit werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Fauna als gering eingestuft.

Das Gutachten zur Abschätzung der Stickstoffdeposition in das FFH-Gebiet kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung einer Begrenzung des Wärmeenergiebedarfs mit dem Schutz des FFH-Gebietes DE 2225-303 „Pinnau/Gronau“ vor zusätzlichen Stickstoffeinträgen grundsätzlich verträglich ist.

Dies vorausgesetzt stuft auch die FFH-Verträglichkeitsprüfung das Vorhaben als verträglich mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes DE 2225-303 „Pinnau/Gronau“ ein.

BodenGewerbegebiete weisen sich durch einen hohen Versiegelungsgrad aus, die Grundflächenzahl liegt im B-Plan Nr. 37 Teil 3 bei 0,8. Das macht ein hohes Maß an Versiegelungen und Überbauungen möglich, weshalb die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden als erheblich eingestuft werden. Es wird das Ausgleichserfordernis ermittelt und es werden entsprechende Kompensationsflächen aus dem Flächenpool der Stadt Quickborn benannt. Aufgrund der erheblichen Eingriffe in das Schutzgut Boden und die großen Mengen anfallenden (Ober-) Bodens wird eine bodenkundliche Baubegleitung und die Erarbeitung eines Bodenschutzkonzeptes empfohlen
WasserDie Bodenuntersuchungen sagen aus, dass eine Versickerung von Oberflächenwasser aufgrund der Bodenverhältnisse zwar grundsätzlich möglich ist, allerdings wird dies durch das vergleichsweise hoch anstehende Grundwasser deutlich erschwert. Daher wird das Oberflächenwasser gesammelt und in ein Vorklärbecken geleitet. Von dort gelangt es in ein vorhandenes Regenrückhaltebecken, welches für die Aufnahme des zusätzlichen Wassers erweitert wird. Die Vorflut bildet die Gronau. Vor dem Hintergrund der Vorklärung und der Rückhaltung des Oberflächenwassers werden die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser als gering bewertet.
Klima/LuftDie ausgleichende Funktion der flächig mit Vegetation bestandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen auf das Kleinklima gehen infolge der Bebauung verloren. Versiegelungen und Abstrahlungen an Gebäuden wirken sich negativ auf das Kleinklima aus. Der vorhandene Gehölzbestand wird weitgehend erhalten. Geringfügig mildernd wirken die geplanten Grünflächen und Bepflanzungsmaßnahmen. Durch zusätzlichen Verkehr und Gebäudeheizungen werden Schadstoffemissionen hervorgerufen. Wenn es auch, je nach Wetterlage, kleinklimatisch zu spürbaren Veränderungen kommen kann, so sind die regionalen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/Luft durch den in Schleswig-Holstein gegebenen hohen Luftaustausch als nicht erheblich einzustufen. Die Auswirkungen auf dieses Schutzgut werden insgesamt als gering eingestuft.
Landschaft/ LandschaftsbildDas Landschaftsbild ist durch den Verlauf der Hochspannungsleitung vorbelastet und wird durch das geplante Vorhaben erheblich verändert. Das Bild einer typischen Kulturlandschaft geht in ein von Gewerbebauten und Straßen dominiertes Ortsbild über. Durch die vorhandenen Gehölzstrukturen aus Knicks, Gehölzstreifen und Bäumen ist eine gewisse Eingrünung der Bauflächen bereits gegeben. Vorhandene Knicks und Bäume werden über den B-Plan gesichert, Maßnahmen zur äußeren Eingrünung und zur inneren Durchgrünung festgesetzt. Trotz der Ausgleichsmaßnahmen wird die Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaftsbild als erheblich eingestuft.
Kulturgüter und sonstige SachgüterDie im Randbereich vorhandenen Knicks als Elemente der historischen Kulturlandschaft bleiben erhalten und werden in die Planung integriert. Weitere Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind im Geltungsbereich nicht bekannt. Die Auswirkungen auf dieses Schutzgut werden somit als gering eingestuft.

Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen und der innerhalb des Geltungsbereiches sowie auf den externen Ausgleichsflächen vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird der B-Plan Nr. 37 Teil 3 der Stadt Quickborn zusammenfassend als umweltverträglich eingestuft.