Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Großensee Nr. 2 - Aufhebung und Neuaufstellung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8.3.2. Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplanes auf die Umwelt

Nicht erforderlich, da die Fläche bereits bebaut ist.

8.3.3. Allgemein verständliche Zusammenfassung

Der B-Plan Nr. 2 der Gemeinde Großensee ist seit Jahren umgesetzt, muss jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern neu aufgestellt werden. Dadurch werden im Gebiet selber keine Veränderungen verursacht sondern es geht um die planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen Baugebietes.

Änderungen gegenüber dem Ursprungsplan ist die Ausweisung eines neuen Baufeldes im Bereich eines Buswendeplatzes im Süden des Gebiets sowie der Bau eines Fußweges entlang der Rausdorfer Straße. Demgegenüber steht die Entsiegelung der bisherigen Bushaltestelle. In der Summe verbleibt ein Ausgleichserfordernis von 180 m². Der erforderliche Ausgleich wird über eine Ökokontofläche erbracht, wozu eine vertragliche Regelung zwischen der Gemeinde und dem Inhaber des Ökokontos geschlossen wird.

Der Umweltbericht betrachtet die Umweltauswirkungen der Neuaufstellung auf die einzelnen Schutzgüter. Das geschieht vor dem Hintergrund der bereits bebauten Fläche. Insofern sind die Auswirkungen als gering einzustufen.

Zusammenfassend wird die Neuaufstellung des B-Planes Nr. 2 in Großensee als umweltverträglich eingestuft.

9. Anhang