Planungsdokumente: Gemeinde Schillsdorf - Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 für den Ortsteil Schillsdorf

Begründung

Inhaltsverzeichnis

1. Rechtliche Grundlagen 3

2. Verfahrensablauf 3

3. Übergeordnete Planvorgaben 4

3.1 Landesplanerische Vorgaben 4

3.2 Flächennutzungsplan 5

4. Beschreibung des Plangebietes 6

5. Planungsrechtliche Situation / Ziel der Planung 6

6. In Betracht kommende andere Planungsmöglichkeiten 7

7. Inhalte der Satzung 7

7.1 Räumlicher Geltungsbereich 7

7.2 Klarstellungssatzung 8

7.3 Ergänzungssatzung 8

8. Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 10

9. Verhältnis der bauplanungsrechtlichen Satzung zum Naturschutzrecht 11

10. Maßnahmen zur Ordnung von Grund und Boden 16

11. Hinweise / weitere Fachbelange 17

12. Flächen und Kosten 18

1. Rechtliche Grundlagen

Grundlagen dieses Satzungsverfahrens sind

- die Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. S. 566),

- das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802),

- die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802),

- die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802),

- die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22. Januar 2009 (GVOBl. Sch.-H. S. 6), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01. Oktober 2019 (GVOBl. Sch.-H. S. 398).

2. Verfahrensablauf

Verfahrensschritte: Datum:

Aufstellungsbeschluss 21.07.2021

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 21.07.2021

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Öffentliche Auslegung

Satzungsbeschluss

Zum Verfahren:

Die Aufstellung der Innenbereichsatzung zur Klarstellung der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich und zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den Ortsteil Schillsdorf der Gemeinde Schillsdorf erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB sind entsprechend anzuwenden.

Die Satzungen nach § 34 BauGB (Innenbereichssatzungen) bedürfen keiner Umweltprüfung und daher keines Umweltberichts. Voraussetzung für die Aufstellung einer solchen Satzung ist, dass die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben nach Anlage 1 zum UVPG oder nach Anlage 1 zum LUVPG nicht begründet wird (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BauGB) und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH-Gebieten oder Europäischen Vogelschutzgebieten vorliegen (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 BauGB). Diese Voraussetzungen sind im Ortsteil Schillsdorf gegeben.

Bei der Klarstellungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB) entfällt die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Bei der Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) kommt die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (§ 34 Abs. 5 Satz 4 BauGB) dagegen zur Anwendung. Daher ist für das hiesige Satzungsverfahren eine Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung für die auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogenen Flächen erforderlich.

Das Artenschutzrecht der §§ 44 ff. BNatSchG ist vollumfänglich auf alle Satzungsvarianten anzuwenden.