Planungsdokumente: Außenbereichssatzung "Grönwohlder Straße"

Textliche Festsetzungen

§ 1 Geltungsbereich

Die Außenbereichssatzung Grönwohlder Straße umfasst die Flurstücke 86/4, 86/3, 86/2, 84/5, 84/6, 84/8, 84/4, 503/83, 125/3, 125/5, 125/4, 127/2, 127/3, 235/8, 235/11, 235/9 der Flur 06. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 3,2 ha. Maßgebend ist die Abgrenzung durch den Geltungsbereich im zeichnerischen Teil im Maßstab 1:1.000.

§ 2 Bestandteile der Satzung

Die Außenbereichssatzung besteht aus dem zeichnerischen Teil in der Fassung vom … und den nachfolgenden Bestimmungen. Der Außenbereichssatzung ist eine Begründung in der Fassung vom … beigefügt.

§ 3 Planungsrechtliche Zulässigkeit

Innerhalb des in § 1 festgelegten räumlichen Geltungsbereiches richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nach § 35 (6) BauGB.